Feldhilfe:
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten bei Auswärtstätigkeit
Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen steuerfrei Fahrtkosten für eine Auswärtstätigkeit (z. B. Dienstreisen) erstattet, geben Sie die diese bitte hier an.
Die eingetragenen Beiträge werden automatisch in den Werbungskosten bei den "Reisekosten" berücksichtigt.