Feldhilfe:
Gewerkschafts- und Kammerbeiträge
Hat Ihr Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung Gewerkschafts- oder Kammerbeiträge ausgewiesen, geben Sie die diese bitte hier an.
Die eingetragenen Beiträge werden automatisch in den Werbungskosten unter dem Punkt "Berufsverbände" berücksichtigt.