Feldhilfe: (2022) Wohngeld Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter: (2023): Wohngeld Wenn Sie Wohngeld, Hartz IV (Arbeitslosengeld II) oder Sozialhilfe erhalten haben, geben Sie den erhaltenen Betrag hier an. Die Angabe ist für die Ermittlung des verfügbaren Einkommens erforderlich.