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Feldhilfe: (2022) Land (ggf. mit Zielort)

Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Land (ggf. mit Zielort)

Wählen Sie das Land aus, in welchem Ihr Reiseziel liegt.

Für einige Länder gibt es spezielle Pauschbeträge für verschiedene Städte und Regionen.

So gelten z. B. in London höherer Pauschbeträge als im restlichen Land (Großbritannien und Nordirland). Wenn Ihr Reiseziel also London war, wählen Sie in der Auswahlliste bitte "Großbritannien / London" aus.

Gesonderte Pauschbeträge für einzelne Städte oder Regionen gelten in folgenden Ländern:

  • Australien
  • Brasilien
  • China
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien und Nordirland
  • Indien
  • Italien
  • Japan
  • Kanada
  • Pakistan
  • Polen
  • Rumänien
  • Russische Föderation
  • Saudi-Arabien
  • Schweiz
  • Spanien
  • Südafrika
  • Türkei
  • USA

Hinweis: Wenn bestimmte Länder im BMF-Schreiben zur Besteuerung der Reisekosten von Arbeitnehmern nicht aufgeführt sind, gelten für diese Länder die Pauschbeträge, die für Luxemburg gelten. Für nicht aufgeführte Übersee- und Außengebiete eines Landes gelten die Pauschbeträge, die für das Hauptland gelten.