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Feldhilfe: (2021) Rechnungsbetrag

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Rechnungsbetrag

Geben Sie hier den auf der Rechnung ausgewiesenen Gesamtbetrag inklusive der Umsatzsteuern an.

Hinweis: Kunden haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Rechnung, die den Lohnanteil gesondert ausweist. Wird der Lohnanteil auf Ihrer Rechnung nicht extra ausgewiesen, weil der Rechnungsbetrag keine Materialkosten enthält, tragen Sie bitte in beiden Feldern ("Rechnungsbetrag" und "Lohnanteil, Maschinen- und Fahrtkosten") den gleichen  Betrag ein.

Wichtig: Nur die Aufwendungen für Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten führen zu einer Steuermäßigung. Aufwendungen für das verwendete Material oder für gelieferte Waren sind nicht begünstigt.

Ebenfalls nicht begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme. Dazu zählen alle Baumaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung anfallen.