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Feldhilfe: (2021) Wärmedämmung von Dachflächen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wärmedämmung von Dachflächen

Bei der Wärmedämmung von Dachflächen werden der erstmalige Einbau oder die Erneuerung von Außenbauteilen bestehender Gebäude steuerlich gefördert. Darunter fallen u.a. die Dämmung von

  • Schrägdächern und dazugehörigen Kehlbalkenlagen,
  • Dachflächen von Gauben,
  • Gaubenwangen,
  • Flachdächern.

Die förderfähigen Aufwendungen können grundsätzlich aus der Bescheinigung des Fachunternehmens entnommen werden.

Als Nachweis reichen Sie bitte die Bescheinigung(en) des ausführenden Fachunternehmens nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) ein.

Die Steuerermäßigung kann nicht in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten (z. B. bei doppelter Haushaltsführung),
Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind.