Feldhilfe:
(2021)
Einkünfte aus Renten - Anlage R -
Wählen Sie Ja, wenn Sie in 2021 eine Rente erhalten haben.
Im Bereich Renteneinkünfte erklären Sie:
- Renten der Deutschen Rentenversicherung,
- Renten der landwirtschaftlichen Alterskassen,
- Renten der berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
- Private Renten (u. a. Hinterbliebenenrenten, Berufsunfähigkeitsrente) und
- Altersvorsorgeverträge (u.a. Pensionsfonds, Pensionskassen, Direktversicherungen)
Gegebenenfalls haben beide Ehegatten jeweils eine eigene Anlage R abzugeben.
Pensionen, z.B. Werkspensionen, für die Sie eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben, tragen Sie bitte im Bereich "Einkünfte als Arbeitnehmer" ein.