Feldhilfe:
(2021)
Hatten Sie Einkünfte aus dem Ausland? (Anlage AUS)
In der Anlage AUS sind die ausländischen Einkünfte zu erklären, und zwar ausländische Einkünfte, die aus einem Staat stammen, mit dem
- kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht oder
- ein DBA besteht, und zwar unabhängig davon, ob die Einkünfte im Inland besteuert werden können oder von der Besteuerung – ggf. mit Progressionsvorbehalt – freigestellt sind.