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Feldhilfe: (2021) zuzüglich steuerpflichtiger Arbeitslohn nach deutschem Recht

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): zuzüglich steuerpflichtiger Arbeitslohn nach deutschem Recht

Geben Sie hier den nach deutschem Recht steuerpflichtigen Arbeitslohn an.

Wenn im Bruttoarbeitslohn Gehaltsteile enthalten sind, die zwar nach ausländischem Recht steuerfrei, aber nach deutschem Recht steuerpflichtig sind, geben Sie diese hier an.

Hierzu gehört nicht der steuerpflichtige Arbeitslohn nach DBA oder ATE.