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Feldhilfe: (2021) Zuschuss zu den Beiträgen der Kranken- und / oder Pflegeversicherung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Zuschuss zu den Beiträgen der Kranken- und / oder Pflegeversicherung

Geben Sie hier die Höhe der Zuschüsse an, die Ihnen von Ihrer Kranken- und / oder Pflegeversicherung bescheinigt wurden. Bitte erfassen Sie hier die erhaltenen Zuschüssen zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und / oder Pflegeversicherung.

Dazu gehören u. a. steuerfreie Zuschüsse

  • des Arbeitgebers (bei einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung)
  • der Künstlersozialkasse,
  • von Behörden und öffentlichen Stellen
  • aufgrund des Abgeordnetengesetzes.

Steuerfreie Zuschüsse mindern die abziehbaren Beiträge.