Feldhilfe: (2021) Veräußerungsverlust Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): Veräußerungsverlust Wählen Sie Ja, wenn Veräußerungsverluste nach § 16 EStG angefallen sind. Wichtiger Hinweis: Die Veräußerungsverluste werden in der Berechnung von SteuerGo nicht berücksichtigt.