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Feldhilfe: (2021) Abschreibung von Einrichtung und Zubehör

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Abschreibung von Einrichtung und Zubehör

Wählen Sie Ja, wenn Sie Abschreibungen von Einrichtungsgegenständen und Zubehör für das Objekt erfassen wollen.

Zu den abschreibungsfähigen Einrichtungsgegenständen zählen insbesondere:  Einbauküche (Nutzungsdauer: 10 Jahre, Abschreibungssatz: 10%)

  • Kühlschrank (10 Jahre, 10%)
  • Herd (10 Jahre, 10%)
  • Spüle (10 Jahre, 10%)
  • Geschirrspüler (7 Jahre, 14,3%)
  • Waschmaschine (10 Jahre, 10%)
  • Wäschetrockner (8 Jahre, 12,5%)
  • Dunstabzugshaube (8 Jahre, 12,5%)
  • Gardinen und Vorhänge (5 Jahre, 20%)
  • Teppiche, einfach (3 Jahre, 33,3%)
  • Orientteppiche (15 Jahre, 6,6%)
  • Möbel (10 Jahre, 10%)
  • Regale (10 Jahre, 10%)
  • Schränke (10 Jahre, 10%)
  • Betten (10 Jahre, 10%)
  • Sofa (10 Jahre, 10%)
  • Tisch (10 Jahre, 10%)
  • Stühle (10 Jahre, 10%)
  • Rasenmäher (9 Jahre, 11,1%)
  • Sonstiges Inventar (z.B. Geschirr, Kochtöpfe)