Feldhilfe:
(2016)
Betrag
Geben Sie den Betrag (inkl. USt.) ein, der Ihnen in Verbindung mit der Erbringung von Handwerkerleistungen in Ihrem Haushalt entstanden sind.
Erfassen Sie hier nur den auf der Rechnung ausgewiesenen Betrag für die Arbeitsleistung und Fahrtkosten inklusive der gezahlten Umsatzsteuer.
Um die Steuervergünstigung zu erhalten, müssen Sie unbedingt eine Bedingung beachten: Sie müssen sich vom Dienstleister eine Rechnung geben lassen, und diese Rechnung dürfen Sie nur mittels Banküberweisung auf dessen Konto begleichen. Vermeiden Sie also Bezahlung! Eine Quittung genügt nicht!
Seit 2008 ist es aber nicht mehr erforderlich, dass Sie den Kontoauszug der Steuererklärung beifügen. Im Zweifelsfall kann der Finanzbeamte aber dessen Vorlage verlangen. Beträge, die per Dauerauftrag, Einzugsermächtigung oder per Online-Banking bezahlt wurden, werden in Verbindung mit dem Kontoauszug anerkannt.
Als Mieter / Wohnungseigentümer erhalten Sie jährlich eine Nebenkosten- / Hausgeldabrechnung. Für die darin enthaltenen Aufwendungen für Handwerkerleistungen dürfen Sie ebenfalls eine Steuerermäßigung beantragen. Als Nachweis erhalten Sie vom Vermieter oder der Hausverwaltung eine Bescheinigung über die Höhe der Handwerkerleistung.