Feldhilfe:
(2016)
Tätigkeit
Geben Sie hier die Tätigkeit und ggf. Name und Anschrift der Person an, die in Ihrem Privathaushalt einen Minijob ausübt. Die Aufwendungen sind begünstigt, wenn Sie das Haushaltsscheck-Verfahren anwenden.
Die Tätigkeiten müssen in einem engen Bezug zum Haushalt stehen und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushaltes selbst erledigt werden. Dazu zählen unter anderem:
- Putzen
- Kochen
- Wäsche waschen
- Bügeln
- Fenster putzen
- Treppenhausreinigung
- Winterdienst
- Gartenpflege
- Pflege eines Angehörigen
- Betreuung von älteren Menschen
- Betreuung von Kindern (wenn ein Abzug von Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Sonderausgaben nicht möglich ist)
Eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen finden Sie auch im BMF-Schreiben vom 09.11.2016.