Feldhilfe:
(2016)
Steuervergünstigung nach § 10 g EStG
Wenn Sie einen Abzugsbetrag nach § 10g EStG für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, geltend machen wollen, setzen Sie hier ein Häkchen.
Dazu gehören insbesondere leerstehende Baudenkmäler.