Feldhilfe: (2016) Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter: (2023): Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG Ich habe Kapitalerträge erzielt, bei denen die Voraussetzungen für eine volle Anrechnung der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG nicht erfüllt sind.