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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2016) Arbeitslosen- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Arbeitslosen- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Beiträge zu einer Arbeitslosen- oder Berufsunfähigkeitsversicherung geleistet haben.

Solche Beiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, wenn der abzugsfähige Vorsorgehöchstbetrag noch nicht erreicht ist.

Wichtig: Geben Sie die Versicherungsbeiträge auf jeden Fall in Ihrer Steuererklärung an. SteuerGo prüft für Sie automatisch, ob Sie den Höchstebetrag bereits erreicht haben oder noch zusätzliche Beiträge geltend machen können.