Feldhilfe:
(2016)
26 Tariflich zu besteuernde Veräußerungsgewinne
Geben Sie hier die Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen an.
Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen immer Ihrem individuellen Steuersatz.