Feldhilfe:
(2016)
24 Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG
Geben Sie hier den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG ein.
Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen immer Ihrem individuellen Steuersatz.