Feldhilfe:
(2016)
Gütergemeinschaft
Nur wenn Sie einen Ehevertrag abgeschlossen haben und hierin die Gütergemeinschaft vereinbart wurde, müssen Sie in Ihrer Steuererklärung ein Häkchen setzen.
In den meisten Ehen gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dann müssen Sie an dieser Stelle kein Häkchen setzen.