Feldhilfe:
(2016)
Nachnamen
Geben Sie hier Ihren Nachnamen ein.
Ehepaare, die gemeinsam eine Steuererklärung (=Zusammenveranlagung) abgeben, müssen als "Steuerpflichtigen" für das Finanzamt den Ehemann angeben.
Ist der Ehemann im Jahr 2016 oder späterverstorben, geben Sie trotzdem den Nachnamen des Ehemanns als "Steuerpflichtigen" an.
Eingetragene Lebenspartner mit gemeinsamer Steuererklärung müssen als "Steuerpflichtigen / Lebenspartner A" angeben:
- Den Partner, der nach alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens zuerst kommt.
- Bei Namensgleichheit entscheidet die alphabetische Reihenfolge des Vornamens.
- Ist auch der identisch, der ältere der Partner.