Feldhilfe:
(2016)
Beiträge für Wahlleistungen und Zusatzversicherungen (ohne Basisabsicherung)
Geben Sie hier die Beiträge für Wahlleistungen und Zusatzversicherungen (ohne Basisabsicherung) Ihres Kindes ein.
Diese Beiträge werden bei Ihnen als Sonderausgaben berücksichtigt.
Wichtig: Wenn Sie die Beiträge in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen, kann Ihr Kind diese nicht in seiner Steuererklärung angeben.