Feldhilfe:
(2016)
Betrag
Tragen Sie hier die Höhe Ihrer Ausgleichszahlungen ein.
Machen Sie erstmals Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs geltend, fügen Sie Ihrer Erklärung den Vertrag oder die Versorgungsvereinbarung bei.
Die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners wird benötigt. Fügen Sie bitte die Anlage U bei.
Hinweis: Ab 2015 sind nicht nur "Zahlungen im Rahmen eines Versorgungsausgleichs" als Sonderausgaben absetzbar, sondern auch "Zahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs" gemäß § 23 VersAusglG. Der Ausgleichsberechtigte muss die Einnahmen als sonstige Einkünfte versteuern. Nun wird kein Unterschied mehr gemacht, ob der Ausgleich eine beamtenrechtliche, eine öffentlich-rechtliche, eine private, eine geförderte oder eine betriebliche Altersversorgung betrifft. Die Zahlungen sind einheitlich nur als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 EStG 2015).