Feldhilfe:
(2016)
Erstattungen
Geben Sie hier die Höhe der erhaltenen oder noch zu erwartenden Erstattungen (z.B. Leistungen der Krankenkasse oder aus anderen Versicherungen) an. Die Erstattungen mindern die abzugsfähigen Aufwendungen entsprechend.
Beachten Sie, dass nur der Teil Ihrer Kosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig ist, der die zumutbare Belastung übersteigt.
Die Kosten einer Beerdigung können Sie nur dann als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn Sie die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen müssen oder sich aus sittlichen Gründen dazu gezwungen sahen und der Nachlass nicht ausreicht.