Feldhilfe:
(2016)
Bezeichnung
Geben Sie hier an, um welche Aufwendungen für Schäden an Wohnung und Hausrat es sich gehandelt hat.
Beachten Sie, dass nur der Teil Ihrer Kosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig ist, der die zumutbare Belastung übersteigt.