Feldhilfe:
(2016)
Die Gewinnermittlung erfolgt nach
Wählen Sie hier aus, wie die Gewinnermittlung für Ihren Gewerbebetrieb erfolgt:
- Einnahmenüberschussrechnung (§4 Absatz 3 EStG): Bei der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) wird der Gewinn durch eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ermittelt. Diese Art der Gewinnermittlung eignet sich für kleinere Unternehmen.
Kleinstunternehmer, deren Betriebseinnahmen (Umsatz, nicht Gewinn!) weniger als 17.500 Euro brutto betragen, wählen bitte auch die Option "Einnahmenüberschussrechnung" aus. Sie können ihren Gewinn weiterhin auch formlos durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln und diese Aufzeichnung der Steuererklärung beilegen.
- Bilanz (§ 4 Abs. 1 oder 5 EStG): Die Bilanzierung ist wesentlich aufwendiger, da eine Inventur durchgeführt werden muss und am Jahresende eine Bilanz (Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Schulden) sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt werden müssen.