Feldhilfe:
(2016)
Dauernde Lasten
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie einer dritten Person Zahlungen in Form einer dauernden Last zahlen müssen.
Renten entstehen bei der Übertragung von Vermögen. Eine Rente liegt vor bei einer regelmäßigen Zahlung in gleicher Höhe. Dagegen sind dauernde Lasten regelmäßig wiederkehrende Zahlung, die im Gegensatz zu Renten jederzeit angepasst werden können, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Vertragsparteien ändern.
Wichtig: Die Absetzbarkeit von Renten bzw. dauernden Lasten hängt vom Datum des jeweiligen Vertrages ab. Denn ab 2008 fällt die Unterscheidung zwischen dauernden Lasten und Renten weg. Nunmehr stellen die Versorgungsleistungen stets "Dauernde Lasten" dar. Dadurch kann auf die bei Leibrenten bislang erforderliche Ermittlung des Ertragsanteils verzichtet werden. Das bedeutet:
- Der Übernehmer darf die Versorgungsleistungen in voller Höhe als Sonderausgaben abziehen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG).
- Der Übergeber muss die Versorgungsleistungen in voller Höhe als "sonstige Einkünfte" versteuern (§ 22 Nr. 1a EStG).