Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2016) Nebenkosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Nebenkosten

Sie können Nebenkosten, die mit dem Mieter abgerechnet werden, auch als Werbungskosten angeben, wenn diese als Einnahmen (Stichwort: Umlagen) in die Steuererklärung einfließen.

Auf der Seite "Nebenkosten" können Sie daher u.a. folgende Aufwendungen erfassen:

  • Grundsteuer
  • Straßenreinigung
  • Müllabfuhr
  • Wasserversorgung
  • Entwässerung
  • Hausbeleuchtung
  • Heizung
  • Warmwasser
  • Schornsteinreinigung
  • Hausversicherungen
  • Hauswart
  • Treppenreinigung
  • Fahrstuhl