Feldhilfe:
(2016)
Datum der Anschaffung
Geben Sie hier das Anschaffungsdatum an.
Als Anschaffungsdatum zählt der Zeitpunkt, zu dem rechtlich der Nutzen und die Lasten auf Sie übergegangen sind. Als Anschaffungsdatum geben sie folglich den Zeitpunkt an, zu dem das Objekt an Sie übergeben wurde und Sie dieses auch nutzen konnten. Das Anschaffungsdatum ist somit nicth unbedingt mit dem Zeitpunkt der Bezahlung identisch.