Feldhilfe:
(2016)
... hat einen Freiwilligendienst absolviert.
Wählen Sie als Antragsgrund "Freiwilligendienst " aus, wenn Ihr Kind im Jahr 2016 einen der folgenden Dienste absolviert hat:
- ein freiwilliges soziales Jahr,
- ein freiwilliges ökologisches Jahr,
- einen Bundesfreiwilligendienst,
- einen Europäischen Freiwilligendienst "Erasmus+",
- einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst,
- einen Freiwilligendienst "weltwärts" oder "aller Generationen",
- einen anderen Dienst im Ausland gemäß § 5 Bundesfreiwilligendienstegesetz.
Für jeden Monat, in dem der Antragsgrund vorgelegen hat, haben Sie Anspruch auf den Kinder- und Erziehungsfreibetrag, sofern Ihr Kind zwischen 18 und 25 Jahren alt ist.