Feldhilfen
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn die unterstützte Person im Unterstützungszeitraum "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" erhalten hat.
Pauschal versteuerter Arbeitslohn (450-Euro-Jobs) ist nicht hier anzugeben sondern unter "Übrige Bezüge".
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn die unterstützte Person im Unterstützungszeitraum "Kapitaleinkünfte" erhalten hat.
Kapitalerträge werden beim Unterhaltsempfänger als eigenes Einkommen erfasst. Dabei ist seit 2012 zu unterscheiden, ob diese der Abgeltungsteuer unterlagen oder ob sie mit dem individuellen Steuersatz versteuert wurden:
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn die unterstützte Person im Unterstützungszeitraum "Einkünfte aus Renten" erhalten hat.
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn die unterstützte Person im Unterstützungszeitraum Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aus Gewerbebetrieb oder einer selbständigen Tätigkeit oder aus einer anderen Einkunftsart hatte.
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn die unterstützte Person im Unterstützungszeitraum öffentliche Ausbildungsbeihilfen erhalten hat.
Zu den Ausbildungsbeihilfen gehören u. a.:
BAföG-Leistungen, die als Darlehen gewährt wurden, sind hier nicht anzugeben.
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn die unterstützte Person im Unterstützungszeitraum sonstige Bezüge erhalten hat, darunter fallen u.a.:
Nicht zu den Bezügen gehören Unterhaltsleistungen der Eltern, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der Sparer-Pauschbetrag, die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG, der Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG sowie steuerfreie Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 12, 13 EStG.