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SteuerGo FAQs

 


 

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019 online. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024):



Welche Angaben muss ich bezüglich der Laufzeit der Rente machen?

Bei lebenslangen Leibrenten aus versteuertem Einkommen hängt die Rentenlaufzeit von der Lebenszeit ab.

Endet die Rente mit dem Tod des Berechtigten, müssen Sie das in der Steuererklärung angeben. Der Ertragsanteil für private Renten richtet sich nach dem Alter des Berechtigten bei Renteneintritt. Abgekürzte Leibrenten aus versteuertem Einkommen sind ebenfalls an das Leben einer Person gebunden, jedoch auf eine bestimmte Laufzeit beschränkt. Sie werden längstens bis zum Ablauf der Befristung gezahlt, erlöschen aber schon dann, wenn der Rentenberechtigte vorher verstirbt.

Die Laufzeit der Rente wird benötigt, um den Ertragsanteil zu berechnen. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht mit dem Ertragsanteil besteuert, sondern mit dem höheren Besteuerungsanteil. Dieser steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang jedes Jahr um zwei Prozentpunkte, der nicht zu versteuernde Teil ist der Rentenfreibetrag. Dieser sinkt jährlich, bis er im Jahr 2040 gleich Null ist.

(2019): Welche Angaben muss ich bezüglich der Laufzeit der Rente machen?



Wie werden Rentennachzahlungen versteuert?

Erhalten Sie eine Rentennachzahlung über einen Zeitraum länger als zwölf Monate, dann zählt dies als Vergütung für mehrjährige Tätigkeit zu den außerordentlichen Einkünften. Diese Einkünfte können steuerlich günstiger nach der so genannten Fünftelregelung besteuert werden.

Hierbei wird das begünstigte Einkommen aus dem zu versteuernden Einkommen herausgerechnet und anschließend ein Fünftel hiervon wieder dazugerechnet. Dann wird die Einkommensteuer für das zu versteuernde Einkommen berechnet, einmal mit und einmal ohne Fünftelbetrag. Die Differenz wird verfünffacht. So ergibt sich die Steuer für die außerordentlichen Einkünfte.

Das Finanzamt prüft automatisch, welche Berechnung für Sie die günstigere ist. Zur richtigen Berechnung müssen Sie Ihre erhaltene Nachzahlung gesondert eintragen. Werbungskosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Nachzahlung (Gerichts- oder Anwaltsgebühren) entstanden sind, tragen Sie ebenfalls gesondert ein.

Achtung: Aktuell hat das FG Münster hat mit Urteil vom 19. 9.2019 (Az. 5 K 371/19 E) entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz nach § 34 EStG auf eine Rentennachzahlung, die sich auf zwei Veranlagungszeiträume bezieht, keine Anwendung findet, wenn die Nachzahlung im zweiten Veranlagungszeitraum erfolgt.

(2019): Wie werden Rentennachzahlungen versteuert?



Wie hoch ist der Ertragsanteil der Rente?

Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Alter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente  (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG). In der folgenden Übersicht finden Sie die Höhe des Ertragsanteils je nach Alter bei Beginn der Rente:

(2019): Wie hoch ist der Ertragsanteil der Rente?



Was ist eine Veräußerungsrente?

Eine Veräußerungsrente liegt vor, wenn Sie für die Übertragung Ihres Vermögens (z.B. Betrieb, Immobilie, Grundstück) statt einer einmaligen Zahlung des Käufers eine Rente ausgezahlt bekommen.

Wichtig

Bei Veräußerungsrenten aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebes, eines landwirtschaftlichen Betriebes oder einer freiberuflichen Praxis sind Besonderheiten zu beachten. Wir empfehlen in diesem Fall, ggf. einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

Veräußerungsrenten sind abzugrenzen von Versorgungsrenten bzw. dauernden Lasten und reinen Unterhaltszahlungen.

(2019): Was ist eine Veräußerungsrente?



Was ist eine Versorgungsrente?

Eine Versorgungsrente liegt vor, wenn Ihnen eine Rente von einer gesetzlich erbberechtigten Person (z.B. Ehepartner, Kinder, Eltern) gezahlt wird.

Im Gegenzug überträgt der Empfänger der Rente dem Rentenzahler ein bestimmtes Vermögen.

Veräußerungsrenten sind abzugrenzen von Versorgungsrenten bzw. dauernden Lasten und reinen Unterhaltszahlungen.

(2019): Was ist eine Versorgungsrente?

Feldhilfen

Werbungskosten auf Nachzahlungen

Tragen Sie hier Werbungskosten ein, die auf Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre entfallen.

Dazu gehören u.a.:

  • Beratungskosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Sozialgerichtskosten
Werbungskosten

Geben Sie hier die Höhe der Werbungskosten an, die Ihnen in Zusammenhang mit den Renteneinnahmen entstanden sind.

Dazu gehören u.a.:

  • Beratungskosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Sozialgerichtskosten
Beginn der Rente

Geben Sie hier das Datum ein, an dem die Rente versicherungsrechtlich zu laufen beginnt. Das Datum können Sie in der Regel dem Bewilligungsbescheid Ihres Versicherers entnehmen.

Abhängig von diesem Datum und dem Geburtsdatum des Rentenberechtigten wird der Ertragsanteil berechnet, der sich nach dem Alter des Rentenberechtigten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG) richtet.

Rentenzahlungen

Geben Sie hier die Höhe der erhaltenen Rentenzahlungen an.

Dabei handelt es sich um den ungekürzten Jahresbruttorentenbetrag, d.h. den Rentenbetrag vor Abzug und vor Hinzurechnung der Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Dieser Betrag ist daher in der Regel nicht der ausgezahlte Rentenbetrag.

Erfassen Sie hier nur Zahlungen, die Sie im Steuerjahr 2019 erhalten haben.

Die Rente endet mit dem Tod von

Geben Sie hier den Namen der Person an, an deren Leben die Rente geknüpft ist.

Die Rente endet spätestens am

Wenn es sich um eine abgekürzte Leibrente handelt, geben Sie hier das Datum ein, an dem die Rentenzahlungen enden.

Von einer abgekürzten Leibrente spricht man, wenn eine Rente zu einem bestimmten Zeitpunkt erlischt oder umgewandelt wird. Das ist dann der Fall, wenn die Rente zwar an das Leben einer Person geknüpft ist, spätestens aber an einem bestimmten Datum endet.

Art der Rente

Wählen Sie aus, um was für eine Rente es sich handelt.

Auswahl:

  • Veräußerungsrente
  • Versorgungsrente
  • Andere Rente

Eine Veräußerungsrente liegt vor, wenn Sie für die Übertragung Ihres Vermögens (z.B. Betrieb, Immobilie, Grundstück) statt einer einmaligen Zahlung des Käufers eine Rente ausgezahlt bekommen.

Eine Versorgungsrente liegt vor, wenn Ihnen eine Rente von einer gesetzlich erbberechtigten Person (z.B. Ehepartner, Kinder, Eltern) gezahlt wird.