Die bisherige Bescheinigung der vermögenswirksamen Leistungen in Papierform (Anlage VL) wird erstmals für das Jahr 2017 durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung durch den Anbieter direkt an die Finanzverwaltung ersetzt. Die Finanzverwaltung erstellt kein Muster mehr für die Anlage VL, und die Anbieter versenden keine Papierbescheinigungen mehr.
Erforderlich ist nur noch Ihre Einwilligung in die Datenübermittlung. Die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Sie nun mit dem Eintrag einer "1" in die Zeile 37 des Steuerhauptformulars.