Feldhilfen
Geben Sie hier an, in welchem Bundesland sich das zuständige Finanzamt befindet.
Die Zuständigkeit für Ihr Finanzamt hängt von Ihrem Wohnsitz oder Ihrem Firmensitz ab. In Deutschland ist die Zuständigkeit klar geregelt:
Wichtig: Ohne die Auswahl des Bundeslandes ist eine Auswahl des zuständigen Finanzamts nicht möglich.
Tragen Sie hier die Steuernummer ein, unter welcher das Unternehmen oder die Gemeinschaft geführt wird.
Anzugeben ist hier die Steuernummer, die das Finanzamt zugeteilt hat, nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (nach § 27a UStG).
Falls Sie mehrere Steuernummern haben, ist hier die Steuernummer des betreffenden Betriebes oder der Gesellschaft einzutragen.
Wählen Sie hier das zuständige Finanzamt aus.
Die Zuständigkeit für Ihr Finanzamt hängt von Ihrem Wohnsitz oder Ihrem Firmensitz ab. In Deutschland ist die Zuständigkeit klar geregelt:
Die von SteuerGo verwendete Auswahlliste basiert auf dem amtlichen Verzeichnis des Bundeszentralamtes für Steuern, in dem alle aktuellen Finanzämter aufgelistet sind.
In Klammern finden Sie auch die vierstellige Bundesfinanzamt-Nummer (BUFA-Nummer). Die letzten zwei bzw. drei Stellen der BUFA-Nr. bilden - je nach Bundesland - zugleich den ersten Zahlenblock Ihrer Steuernummer.
Bitte wählen Sie eine der folgenden Optionen aus:
Geben Sie hier den Prozentsatz Ihres Anteils an, den Sie an der Kapitalgesellschaft, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft gemäß § 1a KStG veräußert oder als verdeckte Einlage eingebracht haben.
Dieser Wert dient zur Berechnung der steuerlichen Auswirkungen Ihrer Beteiligung und muss exakt den veräußerten bzw. eingebrachten Anteil widerspiegeln.
Geben Sie hier den Verkaufspreis oder den Ersatzwert (z. B. gemeiner Wert oder der zugeteilte/zurückgezahlte Vermögenswert) Ihres Anteils an.
Tragen Sie die Kosten ein, die direkt mit dem Verkauf des Anteils verbunden sind (z. B. Maklergebühren, Notarkosten).
Geben Sie den ursprünglichen Kaufpreis oder den entsprechenden Wert für den erworbenen oder verdeckt eingebrachten Anteil an.
Hier erfassen Sie die zusätzlichen Kosten beim Kauf des Anteils, wie z. B. Gebühren für Beratung oder Notar.
In diesem Feld wird automatisch 60 % des Veräußerungsgewinns oder -verlusts angezeigt, der in Zeile 91 ermittelt wurde. Dieser Wert ergibt sich nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens, bei dem 40 % des Betrags steuerfrei bleiben. Die Berechnung erfolgt gemäß § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c und § 3c Abs. 2 EStG.
Wählen Sie "ja" aus, wenn die Anteile an der Kapitalgesellschaft, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft ohne Gegenleistung (also unentgeltlich) übertragen wurden, z. B. durch Schenkung oder Erbschaft.
In dieses Feld tragen Sie Kosten ein, die nach dem Erwerb Ihres Anteils an der Kapitalgesellschaft entstanden sind und den Wert Ihrer Beteiligung erhöhen. Diese Kosten können in bestimmten Fällen steuerlich berücksichtigt werden.
Beispiele für nachträgliche Anschaffungskosten:
Der Veräußerungsgewinn vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens berechnet sich so:
Formel:
Veräußerungsgewinn = Veräußerungspreis – Veräußerungskosten – Anschaffungskosten – Anschaffungsnebenkosten – Nachträgliche Anschaffungskosten
Beispiel:
Berechnung:
50.000 Euro - 1.000 Euro - 30.000 Euro - 500 Euro - 1.500 Euro = 17.000 Euro
Veräußerungsgewinn: 17.000 Euro
Beschreiben Sie hier kurz den Hintergrund der unentgeltlichen Übertragung, z. B. Art der Übertragung (Schenkung, Erbschaft) und eventuelle Vereinbarungen. Beachten Sie die Zeichenbegrenzung.
Wählen Sie "ja", wenn der Erwerber der Anteile eine Gesellschaft ist, an der Sie oder ein enger Verwandter beteiligt sind. Diese Angabe ist für steuerliche Zwecke erforderlich.
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