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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Höhe der veräußerten Anteile

Geben Sie hier den Prozentsatz Ihres Anteils an, den Sie an der Kapitalgesellschaft, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft gemäß § 1a KStG veräußert oder als verdeckte Einlage eingebracht haben.

Dieser Wert dient zur Berechnung der steuerlichen Auswirkungen Ihrer Beteiligung und muss exakt den veräußerten bzw. eingebrachten Anteil widerspiegeln.