Feldhilfe:
Höhe der veräußerten Anteile
Geben Sie hier den Prozentsatz Ihres Anteils an, den Sie an der Kapitalgesellschaft, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft gemäß § 1a KStG veräußert oder als verdeckte Einlage eingebracht haben.
Dieser Wert dient zur Berechnung der steuerlichen Auswirkungen Ihrer Beteiligung und muss exakt den veräußerten bzw. eingebrachten Anteil widerspiegeln.