Feldhilfe:
60 % des Betrages
In diesem Feld wird automatisch 60 % des Veräußerungsgewinns oder -verlusts angezeigt, der in Zeile 91 ermittelt wurde. Dieser Wert ergibt sich nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens, bei dem 40 % des Betrags steuerfrei bleiben. Die Berechnung erfolgt gemäß § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c und § 3c Abs. 2 EStG.