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Identifikationsnummer des geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner
Identifikationsnummer des geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner
Identifikationsnummer des geschiedenen Ehegatten / Lebenspartner
Tragen Sie hier die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer Ihres geschiedenen Ehepartners ein, an den Sie Unterhalt bezahlen.
Die Pflicht zur Angabe der Steuer-ID gilt nur, wenn die unterstützte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Für Unterstützungsleistungen an Personen im Ausland gelten andere Nachweispflichten, die jedoch keine Identifikationsnummer umfassen.
Hinweis zur Mitteilungspflicht
Ihr geschiedener Ehe-/Lebenspartner ist verpflichtet, Ihnen seine Steuer-ID mitzuteilen. Dies ergibt sich aus der Notwendigkeit einer korrekten steuerlichen Zuordnung (§ 139b Abs. 2 AO).
Vorgehen bei verweigerter Mitteilung
Teilt die unterstützte Person Ihnen die Identifikationsnummer nicht mit, sollten Sie zunächst erneut nachfragen und auf die gesetzliche Verpflichtung sowie mögliche steuerliche Nachteile hinweisen. Bleibt dies erfolglos, können Sie die Nummer beim Finanzamt erfragen, sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen (z. B. durch Unterhaltsnachweise). Beachten Sie, dass das Finanzamt die Auskunft aufgrund von Datenschutzvorgaben verweigern kann.
Für die Anerkennung der Unterhalts- oder Ausgleichsleistungen als Sonderausgaben ist die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners erforderlich. Diese erfolgt über die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anlage U, die Ihrer Steuererklärung beizufügen ist.
Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs
Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs können im Jahr ihrer Zahlung als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Geber dies mit Zustimmung
des Empfängers beantragt und der Empfänger im Inland lebt.
Anders als früher wird kein Unterschied mehr gemacht, ob der Ausgleich eine beamtenrechtliche, eine öffentlich-rechtliche, eine private, eine geförderte oder eine betriebliche Altersversorgung betrifft. Die Zahlungen sind einheitlich nur als Sonderausgaben absetzbar.
Die Ausgleichsleistungen hat der Empfänger als Sonstige Einkünfte (Anlage SO) zu versteuern . Der Antrag gilt nur für ein ganzes Kalenderjahr und kann nicht zurückgenommen werden. Die Zustimmung ist wirksam, solange sie der Empfänger nicht widerruft. Für den Antrag verwenden Sie bitte die Anlage U. Die Anlage U ist immer vom Geber (Ihnen) und vom Empfänger der Ausgleichsleistungen zu unterschreiben.
Beschreibung
Geben Sie hier den Grund für die gezahlten Ausgleichsleistungen an.
Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs nach einer Ehescheidung bzw. der Auflösung einer Lebenspartnerschaft sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Im Gegenzug erfolgt eine Versteuerung beim Empfänger.
Anders als früher wird kein Unterschied mehr gemacht, ob der Ausgleich eine beamtenrechtliche, eine öffentlich-rechtliche, eine private, eine geförderte oder eine betriebliche Altersversorgung betrifft. Die Zahlungen sind einheitlich nur als Sonderausgaben absetzbar.
Die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners wird benötigt. Fügen Sie dazu die Anlage U bei.
Betrag
Geben Sie hier die Höhe der gezahlten Ausgleichsleistungen an.
Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs nach einer Ehescheidung bzw. der Auflösung einer Lebenspartnerschaft sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Im Gegenzug erfolgt eine Versteuerung als "sonstige Einkünfte" beim Empfänger.
Anders als früher wird kein Unterschied mehr gemacht, ob der Ausgleich eine beamtenrechtliche, eine öffentlich-rechtliche, eine private, eine geförderte oder eine betriebliche Altersversorgung betrifft. Die Zahlungen sind einheitlich nur als Sonderausgaben absetzbar.
Die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners wird benötigt. Fügen Sie dazu die Anlage U bei.
Leistungsempfänger, Geburtsdatum
In dieses Feld tragen Sie den vollständigen Namen und das Geburtsdatum des Leistungsempfängers ein.
Der Leistungsempfänger ist die Person, an die Sie Unterhaltsleistungen gezahlt haben, also Ihr geschiedener oder dauernd getrennt lebender Ehepartner.
Summe der geleisteten Ausgleichsleistungen
Dieses Ausgabefeld zeigt die Gesamtsumme aller Ausgleichsleistungen, die im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Die Summe setzt sich aus allen im Steuerjahr geleisteten Zahlungen zusammen, die unter die Kategorie der Ausgleichszahlungen fallen, beispielsweise Zahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei einer Scheidung.
Leistungsempfänger, Geburtsdatum
In dieses Feld tragen Sie den vollständigen Namen und das Geburtsdatum der Person ein, an die Sie Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs geleistet haben.
Diese Leistungen können im Rahmen einer Vereinbarung mit Ihrem geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner erfolgen, um einen Versorgungsausgleich zu vermeiden.