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Persönliche Angaben

 

Wer muss keine Steuererklärung abgeben?

Die Abgabe der Steuererklärung ist freiwillig, wenn Sie sind. Das ist bei vielen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen der Fall – insbesondere, wenn:

  • Sie in Steuerklasse I sind und nur Einkünfte aus Ihrer Anstellung haben.
  • Sie verheiratet sind und die Steuerklassen-Kombination IV/IV gewählt haben (ohne das sogenannte Faktorverfahren).

In diesen Fällen sind Ihre Einkünfte in der Regel bereits vollständig versteuert – Sie müssen keine Steuererklärung abgeben, und das Finanzamt fordert Sie auch nicht dazu auf.

Warum sich eine freiwillige Abgabe trotzdem lohnt

Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind: In 9 von 10 Fällen gibt es Geld zurück! Denn oft wurden während des Jahres zu viele Steuern einbehalten, die Sie sich durch eine Steuererklärung zurückholen können.

Das bedeutet: Der Staat schuldet Ihnen Geld – nicht umgekehrt. Eine Steuererstattung ist sehr wahrscheinlich!

Antragsveranlagung – die freiwillige Steuererklärung

Wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben, nennt sich das im Steuerrecht Antragsveranlagung. Sie haben dafür viel Zeit:

Für das Steuerjahr 2024 gilt: Sie können die Erklärung bis zum 31. Dezember 2028 abgeben.

So sichern Sie sich auch Jahre später noch eine mögliche Rückerstattung.

Wer muss keine Steuererklärung abgeben?