Wer muss keine Steuererklärung abgeben?
Die Abgabe der Steuererklärung ist freiwillig, wenn Sie sind. Das ist bei vielen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen der Fall – insbesondere, wenn:
- Sie in Steuerklasse I sind und nur Einkünfte aus Ihrer Anstellung haben.
- Sie verheiratet sind und die Steuerklassen-Kombination IV/IV gewählt haben (ohne das sogenannte Faktorverfahren).
In diesen Fällen sind Ihre Einkünfte in der Regel bereits vollständig versteuert – Sie müssen keine Steuererklärung abgeben, und das Finanzamt fordert Sie auch nicht dazu auf.
Warum sich eine freiwillige Abgabe trotzdem lohnt
Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind: In 9 von 10 Fällen gibt es Geld zurück! Denn oft wurden während des Jahres zu viele Steuern einbehalten, die Sie sich durch eine Steuererklärung zurückholen können.
Das bedeutet: Der Staat schuldet Ihnen Geld – nicht umgekehrt. Eine Steuererstattung ist sehr wahrscheinlich!
Antragsveranlagung – die freiwillige Steuererklärung
Wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben, nennt sich das im Steuerrecht Antragsveranlagung. Sie haben dafür viel Zeit:
Für das Steuerjahr 2024 gilt: Sie können die Erklärung bis zum 31. Dezember 2028 abgeben.
So sichern Sie sich auch Jahre später noch eine mögliche Rückerstattung.
Wer muss keine Steuererklärung abgeben?