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Das "besondere Kirchgeld": Zahlungspflicht der Kirchensteuer für konfessionslosen Ehegatten.

Wer in Deutschland Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, unterliegt grundsätzlich der Kirchensteuerpflicht. Dies gilt unabhängig von der Intensität des Glaubens oder der Teilnahme am religiösen Leben, da allein die formelle Mitgliedschaft entscheidend ist. Doch wie verhält es sich in einer Ehe, wenn nur einer der Ehepartner einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört? In solchen Fällen kann das sogenannte besondere Kirchgeld zum Tragen kommen, eine Sonderform der Kirchensteuer. Dieser Beitrag erläutert die wichtigsten Regelungen und aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema.

Kirchensteuerpflicht: Grundsätzliches zur Mitgliedschaft

Die Kirchensteuer wird in Deutschland von Mitgliedern einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft gezahlt, sofern diese ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Wer keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, ist von der Kirchensteuer befreit. In der Praxis kommt es jedoch oft vor, dass in einer Ehe nur ein Ehepartner kirchensteuerpflichtig ist. Dies wirft die Frage auf, ob und in welcher Form der konfessionslose Partner an der Steuerpflicht beteiligt wird.

Besonderes Kirchgeld: Definition und Voraussetzungen

Das besondere Kirchgeld ist eine spezielle Form der Kirchensteuer, die bei glaubensverschiedenen Ehen unter bestimmten Voraussetzungen erhoben wird. Es kommt ins Spiel, wenn:

  • der kirchenangehörige Ehepartner kein eigenes Einkommen erzielt,
  • der kirchenangehörige Ehepartner zwar ein Einkommen hat, dieses jedoch so gering ist, dass keine Einkommensteuer (und damit auch keine Kirchensteuer) fällig wird, oder
  • das Einkommen des kirchenangehörigen Ehepartners zwar zur Kirchensteuer führt, die Vergleichsberechnung jedoch ein höheres besonderes Kirchgeld ergibt.
Berechnungsgrundlage des besonderen Kirchgelds

Das besondere Kirchgeld wird anhand des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens beider Ehepartner berechnet. Dabei gilt:

  • Es wird nur bei Zusammenveranlagung erhoben, nicht jedoch bei Einzelveranlagung.
  • Die Bemessungsgrundlage ist das Einkommen des Ehepaares, unabhängig davon, ob der kirchenangehörige Partner selbst Einkommen erzielt oder nicht.
  • Eine Erhebung erfolgt erst ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro.

Diese Regelung basiert auf der Annahme, dass Ehepartner als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat diese Praxis als verfassungskonform bestätigt (BVerfG-Beschluss vom 28.10.2010, 2 BvR 591/06).

Rechtsprechung und aktuelle Entwicklungen
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Im Jahr 2017 bestätigte der EGMR, dass die deutsche Praxis der Erhebung von Kirchensteuer und des besonderen Kirchgeldes in glaubensverschiedenen Ehen nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt (EGMR-Beschluss vom 6.4.2017, Beschwerde-Nr. 10138/11 u.a.). Der Gerichtshof betonte, dass die Kirchensteuerregelungen in den Rahmen der Religionsfreiheit und staatlichen Gesetzgebung fallen.

Sächsisches Finanzgericht

Im Jahr 2019 erklärte das Sächsische Finanzgericht, dass die Regelungen zum besonderen Kirchgeld in Sachsen für die Steuerjahre 2014 und 2015 gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Ehegatten seien gegenüber eingetragenen Lebenspartnerschaften ohne sachlichen Grund schlechtergestellt (Beschluss vom 25.3.2019, 5 K 1549/18).

Bundesfinanzhof (BFH)

Der BFH stellte 2021 klar, dass auch in Fällen, in denen der kirchenangehörige Partner ein eigenes Einkommen erzielt, die Erhebung des besonderen Kirchgeldes verfassungsrechtlich unproblematisch ist (BFH-Beschluss vom 5.10.2021, I B 65/19). Dies gilt insbesondere, wenn das Einkommen des konfessionslosen Partners deutlich höher ist und dadurch ein höherer Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Partners angenommen wird.

Regionale Unterschiede und Sonderregelungen

Die Erhebung des besonderen Kirchgeldes variiert je nach Bundesland. In Bayern verzichten die Evangelisch-Lutherische Kirche und die Evangelisch-Reformierte Kirche rückwirkend ab dem Steuerjahr 2018 vollständig auf die Erhebung des besonderen Kirchgeldes (Erlass des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 21.1.2019, BStBl I 2019 S. 213). Solche Regelungen unterstreichen die Heterogenität der Kirchensteuererhebung in Deutschland.

Fazit

Das besondere Kirchgeld ist ein oft kontrovers diskutiertes Thema, das insbesondere bei glaubensverschiedenen Ehen zu Unverständnis führen kann. Grundsätzlich wird es nur erhoben, wenn der kirchenangehörige Partner entweder kein oder nur ein geringes Einkommen hat. Die Berechnung erfolgt auf Basis des gemeinsamen Einkommens, was von der Rechtsprechung als gerechtfertigt angesehen wird. Unterschiede in der Erhebung zwischen den Bundesländern machen jedoch eine genaue Prüfung im Einzelfall erforderlich.


Das "besondere Kirchgeld": Zahlungspflicht der Kirchensteuer für konfessionslosen Ehegatten.



Wie viel Kirchensteuer spare ich, wenn ich aus der Kirche austrete?

Ein Kirchenaustritt senkt Ihre Steuerlast, da Sie keine Kirchensteuer mehr zahlen. Doch die vollständige Ersparnis ergibt sich erst, wenn Sie den steuerlichen Vorteil des Sonderausgabenabzugs berücksichtigen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre tatsächliche Ersparnis berechnen.

Kirchensteuer und Sonderausgabenabzug

Die Kirchensteuer zählt zu den sogenannten Sonderausgaben und kann in voller Höhe bei der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Damit mindert sie Ihr zu versteuerndes Einkommen und senkt Ihre Einkommensteuer. Alternativ können Sie einen allgemeinen Sonderausgaben-Pauschbetrag geltend machen, der bei 36 Euro für Singles und 72 Euro für Ehepaare liegt. Wenn Ihre gezahlte Kirchensteuer diesen Betrag übersteigt, profitieren Sie von einem zusätzlichen steuerlichen Vorteil.

Beispielrechnung für Ehepaare:

  • Gezahlte Kirchensteuer: 600 Euro
  • Abzüglich Pauschbetrag: 72 Euro
  • Absetzbarer Betrag: 528 Euro

Bei einem Grenzsteuersatz von 28 % ergibt sich eine Steuerersparnis von 528 Euro × 28 % = 147 Euro. Zusätzlich sinkt der Solidaritätszuschlag um etwa rd. 8 Euro, sodass die steuerliche Entlastung insgesamt rund 155 Euro beträgt.

Tatsächliche Ersparnis durch Kirchenaustritt

Wenn Sie aus der Kirche austreten, entfällt die Kirchensteuer, aber auch der steuerliche Vorteil. Die tatsächliche Ersparnis ergibt sich aus der Differenz:

  • Gezahlte Kirchensteuer: 600 Euro
  • Steuerliche Entlastung durch Abzug: 155 Euro
  • Tatsächliche Ersparnis: 600 Euro – 155 Euro = 445 Euro
Fazit

Die Höhe der tatsächlichen Ersparnis durch einen Kirchenaustritt hängt von Ihrer gezahlten Kirchensteuer, Ihrem Einkommen und Ihrem Grenzsteuersatz ab. Während die Kirchensteuer auf den ersten Blick komplett entfällt, sollten Sie den entgangenen steuerlichen Vorteil des Sonderausgabenabzugs berücksichtigen. Eine genaue Berechnung hilft Ihnen, die finanziellen Auswirkungen eines Kirchenaustritts realistisch einzuschätzen.

Wie viel Kirchensteuer spare ich, wenn ich aus der Kirche austrete?



Wo kann ich meine Steuer-Identifikationsnummer finden?

Die Steuer-Identifikationsnummer wurde Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Die elfstellige Nummer gilt ein Leben lang. In diesem Schreiben wird die Nummer als "Persönliche Identifikationsnummer" bezeichnet, häufig wird sie auch kurz "Identifikationsnummer" genannt und wird in der Regel mit TIN (Tax Identification Number) oder Steuer-ID abgekürzt.

In der Regel finden Sie Ihre Identifikationsnummer auch

  • im Einkommensteuerbescheid oder
  • auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung

Die Steuer-ID ist nicht zu verwechseln mit der eTIN, die sich ebenfalls in der Lohnsteuerbescheinigung befindet und vom Arbeitgeber für die Datenübermittlung der Lohndaten genutzt wird.

Nach einer Übergangszeit soll die Steuer-Identifikationsnummer die derzeitige Steuernummer für die Einkommensteuer ersetzen. Die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer ist keine Voraussetzung für die Abgabe Ihrer Steuererklärung.

Wo kann ich meine Steuer-Identifikationsnummer finden?



Wer muss Kirchensteuer bezahlen?

Wenn Sie Mitglied einer der folgenden Religionsgemeinschaften sind, müssen Sie Kirchensteuer zahlen:

  • Römisch-Katholische Kirche
  • Evangelische Landeskirchen
  • Altkatholische Kirche
  • Jüdische Kultusgemeinden
  • Israelitische Religionsgemeinschaften (z.B. in Baden-Württemberg)
  • Freireligiöse Gemeinden (z.B. in Baden, Württemberg, Mainz, Offenbach, Pfalz)
  • Französische Kirche zu Berlin (Hugenottenkirche)
  • Mennonitengemeinde in Hamburg-Altona
  • Unitarische Religionsgemeinschaft Freier Protestanten in Rheinland-Pfalz

Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg, zahlen Sie 8 Prozent, in den übrigen Ländern 9 Prozent der Einkommen- oder Lohnsteuer.

Wer muss Kirchensteuer bezahlen?



Ab wann muss ich Kirchensteuer zahlen?

Die Kirchensteuerpflicht beginnt mit der Taufe oder durch Eintritt oder Wiedereintritt in die Religionsgemeinschaft. In diesem Fall müssen Sie die Kirchensteuer mit dem Beginn des folgenden Monats zahlen.

Wechseln Sie die Religionsgemeinschaft, dann besteht ebenfalls mit dem Beginn des folgenden Monats die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer. Sie setzt jedoch erst ein, wenn Sie an Ihre bisherige Religionsgemeinschaft keine Kirchensteuer mehr zahlen.

In der israelitischen Kultusgemeinde begründet sich die Kirchensteuerpflicht aufgrund von Abstammung und Bekenntnis.

Ab wann muss ich Kirchensteuer zahlen?



Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. In Bayern und Baden-Württemberg zahlen Kirchenmitglieder 8 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer, in den übrigen Bundesländern sind es 9 Prozent. Diese prozentuale Berechnung gilt auch bei der Abgeltungsteuer.

Sollten Sie Kinder haben oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. nach dem Teileinkünfteverfahren versteuerte Einkünfte erzielen, wird das zu versteuernde Einkommen (zvE) für die Kirchensteuer gesondert berechnet.

Kinderfreibeträge und Kirchensteuer

Wenn in Ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) Kinderfreibeträge eingetragen sind, wird die Kirchensteuer auf Basis einer sogenannten fiktiven Lohnsteuer berechnet. Dies führt zu einer geringeren monatlichen Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, nicht jedoch zu einer Senkung der Lohnsteuer.

Beispiele

Ohne Kinderfreibetrag: Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro in Steuerklasse IV, monatliche Kirchensteuer in Berlin: 29,63 Euro.

Mit zwei Kinderfreibeträgen: Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro in Steuerklasse IV, monatliche Kirchensteuer in Berlin: 11,21 Euro.

Kinderfreibeträge in der Einkommensteuererklärung

In der Einkommensteuerveranlagung mindern Kinderfreibeträge das zu versteuernde Einkommen nur, wenn der Steuervorteil höher ist als das erhaltene Kindergeld. Zur Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags werden die Kinderfreibeträge jedoch "fiktiv" berücksichtigt.

Vorteil bei unterjähriger Änderung

Auch wenn Kinder nur für einen Teil des Jahres berücksichtigt werden (z. B. bei Geburt oder Beendigung der Berufsausbildung), wird der volle Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag für die Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags abgezogen.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?



Welche steuerlichen Vorteile erhalten Behinderte und Hinterbliebene?

Behinderte Menschen können für ihre behinderungsbedingten Aufwendungen entweder den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nehmen oder die Ausgaben gegen Nachweis als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, wobei hier allerdings eine zumutbare Belastung angerechnet wird. Der Behinderten-Pauschbetrag richtet sich nach dem Grad der Behinderung und beträgt 384 Euro bis 7.400 Euro. Mit dem Pauschbetrag sind alle sogenannten typischen Aufwendungen abgegolten. Darüber hinausgehende sogenannte atypische Aufwendungen können Sie als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Damit mindern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Hinterbliebene erhalten auf Antrag einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro, wenn ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind. Diese müssen laut Paragraf 33 b Abs. 4 EStG geleistet werden, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, nach den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung, nach den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder nach den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Er wird auch dann nicht gekürzt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht das ganze Jahr über vorlagen.

Bitte beachten Sie: Eine Waise erhält den Hinterbliebenen-Pauschbetrag auch dann nur einmal, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei mehreren Hinterbliebenen derselben Person (z.B. Witwe und Halbwaise) steht der Pauschbetrag jedem Hinterbliebenen zu.

Welche steuerlichen Vorteile erhalten Behinderte und Hinterbliebene?



Was unterscheidet meine Steuernummer von der Steuer-Identifikationsnummer?

Die Steuernummer ist nicht zu verwechseln mit der lebenslang gültigen und bundeseinheitlich gleichen Steuer-Identifikationsnummer.

Was ist die Steuernummer?

Die Steuernummer wird vom Finanzamt an jede steuerpflichtige natürliche oder juristische Person vergeben und ist einem Steuerpflichtigen eindeutig zugeordnet. Eine Person kann mehrere Steuernummern in seinem Leben haben. Wer beispielsweise umzieht und dadurch in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes gehört, wer heiratet oder eine Selbständigkeit anmeldet, erhält eine neue Steuernummer.

Früher richteten sich die Steuernummern an länderbezogenen Codes aus und bestanden je nach Bundesland aus zehn oder elf Ziffern. Im Laufe der Einführung des so genannten ELSTER-Verfahrens (ELektronische STeuerERklärung) wurde das Standardschema der Steuernummer jedoch bundesweit vereinheitlicht und hat nun 13 Ziffern.

Wo finde ich die Steuernummer?

Nach Einreichen der ersten Einkommensteuererklärung oder bei der Anmeldung einer selbständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit wird die Nummer durch das zuständige Finanzamt ermittelt. Sie kann aber auch eigeninitiativ beantragt werden. Auf dem Einkommensteuerbescheid ist die Steuernummer links oben zu finden.

Wofür brauche ich die Steuernummer?

Die Steuernummer ist bei der Einreichung der Steuererklärung oder bei der Anmeldung einer selbständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit, ebenso wie im Zahlungsverkehr anzugeben. Freiberufler und Gewerbetreibende müssen sie, sofern sie keine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben, in ihrer Rechnung ausweisen. Zukünftig wird die Steuernummer von der Steueridentifikationsnummer abgelöst. Bisher existieren aber beide Nummern parallel.

Was ist die Steuer-Identifiktationsnummer?

Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr. oder auch Steuer-ID) ist seit 2008 eine bundeseinheitliche und dauerhafte Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürgern für Steuerzwecke. Sie ist ein Leben lang gültig. Kinder erhalten sie bereits nach der Geburt.

Die Identifikationsnummer ändert sich weder bei einem Ortswechsel noch bei einem Wechsel des zuständigen Finanzamts. Die Daten werden erst gelöscht, wenn sie von den Behörden nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen.

Die Steuer-ID ist auch für das Kindergeld, für die Freistellungsaufträge bei allen Bankverbindungen in Deutschland, für die Gewährung des Pflege-Pauschbetrags sowie für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen nötig und wird im Übrigen immer häufiger abgefragt.

Was unterscheidet meine Steuernummer von der Steuer-Identifikationsnummer?



Woher bekomme ich eine neue Steuer-Identifikationsnummer?

Um eine neue Steuer-Identifikationsnummer zu erhalten, müssen Sie sich schriftlich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden. Dazu nutzen Sie folgende Adresse:

Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn,

bzw. per E-Mail: info@identifikationsmerkmal.de.

Sie müssen dem Amt dazu folgende persönliche Daten mitteilen:

  • Name und Vorname
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
  • Geburtsdatum und -ort

Ihre Nummer wird Ihnen dann schriftlich mitgeteilt. Aus Gründen des Datenschutzes ist nicht möglich, Ihnen die Nummer telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen.

Tipp

Die Nummer finden Sie in der Regel aber auch in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid.

Woher bekomme ich eine neue Steuer-Identifikationsnummer?



Sie haben Ihre Steueridentifikationsnummer noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?

Ihre Einkommensteuererklärung können Sie auch ohne Steuer-ID bei Ihrem Finanzamt einreichen. Ihre Steueridentifikationsnummer ist Ihrem Finanzamt bekannt. Sollten Sie Ihre Identifikationsnummer in den genannten Unterlagen nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, diese beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anzufordern. Die Steuer-ID wird Ihnen dann per Brief mitgeteilt.

Sie haben Ihre Steueridentifikationsnummer noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?



Ab wann muss man nach einem Kirchenaustritt keine Kirchensteuer mehr zahlen?

Die Kirchensteuerpflicht endet:

  • mit Ablauf des Kalendermonats, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland aufgegeben wurde.
  • mit dem Ablauf des Sterbemonats, wenn das Kirchenmitglied stirbt.
  • wenn das Kirchenmitglied den Kirchenaustritt erklärt. Für die Austrittserklärung sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Stellen zuständig, in den meisten erfolgt sie vor dem Standesamt, ansonsten vor dem Amtsgericht; nur im Bundesland Bremen auch bei der Kirche. Abhängig vom Bundesland gilt der Kirchenaustritt ab dem Kalendermonat, in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde, oder aber ab dem darauffolgenden Kalendermonat.
Hinweis

Früher gab es in einigen Bundesländern den sog. "Reuemonat", d.h. die Kirchensteuerpflicht endete erst einen Monat nach dem Austrittsmonat. Dies galt für Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Doch inzwischen wurde der Reuemonat zur Vereinheitlichung der kirchensteuerlichen Regelungen im Bundesgebiet abgeschafft, d.h. der Kirchenaustritt wird in dem Kalendermonat wirksam in dem er erklärt wurde.

Nach dem Kirchenaustritt informiert die Meldebehörde automatisch das zuständige Finanzamt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ändert. Für die Zeit nach Ihrem Kirchenaustritt wird also bei der monatlichen Gehaltsabrechnung keine Kirchensteuer mehr einbehalten.

Das kostet Sie der Kirchenaustritt - Austrittsgebühren

In Berlin, Brandenburg und Bremen ist der Austritt kostenlos. In den anderen Bundesländern müssen Sie zwischen 10 und 60 Euro Gebühren für die Bescheinigung über den Kirchenaustritt bezahlen.

Ab wann muss man nach einem Kirchenaustritt keine Kirchensteuer mehr zahlen?



Wann gilt eine Gütergemeinschaft?

In der Gütergemeinschaft gibt es unterschiedliche Arten der Vermögensmassen: das Gesamtgut beider Partner sowie das Sondergut und das Vorbehaltsgut jedes einzelnen Partners. Diese besondere Regelung des ehelichen Güterstands ist kompliziert und wird eher selten vereinbart.

Ohne Ehevertrag gilt Zugewinngemeinschaft. Ohne Ehevertrag oder andere Absprachen gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen. Das betrifft zum Beispiel den gesetzlichen Güterstand einer Ehe - die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Was der Einzelne schon mit in die Verbindung gebracht hat, bleibt seins; es gilt der Grundsatz der Vermögenstrennung. Hieraus ergibt sich auch, dass ein Partner nicht für die Schulden des anderen aufkommen muss. Was im Laufe der Ehe zu dem ursprünglichen Vermögen der einzelnen Eheleute dazu kommt, ist der Zugewinn. Da dieser bei beiden Partnern unterschiedlich hoch sein kann, wird er im Scheidungsverfahren aufgeteilt, das ist der so genannte Zugewinnausgleich.

Will man einen anderen Güterstand als die Zugewinngemeinschaft vereinbaren, z.B. die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung, muss man das in einem Ehevertrag regeln. Man kann auch bestimmte Teile des Vermögens aus dem Zugewinn ausschließen, z.B. den Betrieb eines Selbständigen, damit dieser bei einer Scheidung seine Firma durch den Zugewinnausgleich nicht gefährden muss.

Wann gilt eine Gütergemeinschaft?



Welchen Vorteil bringt die Kappung der Kirchensteuer?

Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg zahlen Sie 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent. Grundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer. Sie zahlen also als Kirchensteuer 9 Prozent Ihrer Einkommensteuer.

Je höher Ihr Einkommen, desto höher die Einkommensteuer und desto höher auch die Kirchensteuer. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Kappung der Kirchensteuer zu beantragen. Das bedeutet: Die Kirchensteuer wird nicht mehr von der Bemessungsgrundlage "Einkommensteuer", sondern vom "zu versteuernden Einkommen" berechnet. Der Kappungssatz ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und beträgt je nach Bundesland zwischen 2,75 und 4,00 Prozent des zu versteuernden Einkommens.

 

 

Die meisten Kirchensteuergesetze sehen bei hohem Einkommen eine Kappung der Einkommensteuer vor. Sie sollten jedoch prüfen, ob die Kappung in Ihrem Bundesland automatisch oder nur auf Antrag gewährt wird. Es gibt unterschiedliche Regelungen:

  • Eine Kappung ohne Antrag erfolgt automatisch in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
  • Die Kappung nur mit Antrag gibt es in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.
  • In Bayern ist keine Kappung der Kirchensteuer möglich.

Prüfen Sie, ob bei Ihrem Einkommen eine Kappung bereits sinnvoll ist. Ist dies der Fall dann richten Sie einen (formlosen) Antrag auf Kappung der Kirchensteuer (plus Kopie des letzten Steuerbescheids) an Ihre Diözese oder Landeskirche.

Beispiel:

In Berlin gilt ein Kappungssatz von 3 Prozent. Also ist die Kirchensteuer auf 3 Prozent des zu versteuernden Einkommens begrenzt.

2024 zu versteuerndes Einkommen: 150.000 Euro
darauf entfallende Einkommensteuer nach dem Grundtarif: 52.397 Euro
zu zahlende Kirchensteuer (9 Prozent): 4.715 Euro.

Bei einer Kappung auf 3 Prozent des Einkommens müssten nur 4.500 Euro Kirchensteuer gezahlt werden.

Welchen Vorteil bringt die Kappung der Kirchensteuer?



Wer bekommt den Pauschbetrag für Behinderte?

Sie können den Behinderten-Pauschbetrag erhalten, wenn Sie einen bestimmten Grad der Behinderung nachweisen können. Dabei gilt als behindert, wer länger als sechs Monate körperlich, geistig oder seelisch in seinem Gesundheitszustand beeinträchtigt ist.

Festgestellt wird der Grad der Behinderung im Regelfall durch das Versorgungsamt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis, bis zu einem Grad von 45 stellt das Amt einen Feststellungsbescheid aus. An diese Bescheide ist das Finanzamt gebunden.

Sie können den Behinderten-Pauschbetrag für sich selbst, Ihren behinderten Ehegatten oder Ihr behindertes Kind in Anspruch nehmen. Eine Übertragung des Pauschbetrages von behinderten Eltern bzw. Geschwistern ist nicht möglich.

Tipp: Bei einer rückwirkenden Feststellung des Grades der Behinderung für mehrere Jahre können Sie für die Jahre, für die Ihnen ein Grad der Behinderung anerkannt wird, den Pauschbetrag nachträglich geltend machen. Sie sollten aber möglichst umgehend nach Feststellung des Grades der Behinderung ihre steuerlichen Ansprüche anmelden, da es bestimmte Fristen zu beachten gibt.

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Der Behinderten-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Er wird in voller Höhe auch dann gewährt, wenn die Behinderung während des Jahres eintritt oder wegfällt. Wird der GdB während des Jahres herauf- oder herabgesetzt, richtet sich der Jahresbetrag nach dem höheren GdB (R 33b Abs. 7 EStR).

Treten mehrere Behinderungen aus verschiedenen Gründen auf, wird jeweils die Behinderung zugrunde gelegt, die zum höchsten Pauschbetrag führt. Der Behinderten-Pauschbetrag wirkt sich in vollem Umfang steuermindernd aus, denn eine zumutbare Belastung wird nicht angerechnet.

Die Frage ist, ob zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag pflegebedingte Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG absetzbar sind oder ob dafür auf den Pauschbetrag verzichtet werden muss. Seit 2008 gilt folgende Regelung:

Falls Sie den Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33b Abs. 3 EStG in Anspruch nehmen, werden pflegebedingte Aufwendungen nicht zusätzlich als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG anerkannt. Es gilt das "Entweder-Oder-Prinzip" (R 33.3 Abs. 4 EStR 2008).

Sie müssen sich also entscheiden: Entweder beantragen Sie den Behinderten-Pauschbetrag, oder Sie machen die pflegebedingten Kosten gegen Nachweis als außergewöhnliche Belastungen geltend. Beim Nachweis muss das Pflegegeld von der Pflegeversicherung angerechnet werden, und vom verbleibenden Betrag zieht das Finanzamt noch die zumutbare Belastung ab. Damit also die Berücksichtigung gemäß § 33 EStG vorteilhafter ist, müssen die Aufwendungen höher sein als der Behinderten-Pauschbetrag, das erhaltene Pflegegeld und die zumutbare Belastung.

Aber keine Regel oder Ausnahme:

Folgende besondere Ausgaben können Sie zum Beispiel neben dem Pauschbetrag ansetzen:

  • außerordentliche Krankheitskosten, die durch einen akuten Anlass verursacht werden, zum Beispiel Kosten einer Operation, einer Heilbehandlung, Arznei- und Arztkosten,
  • Ausgaben für eine Heilkur, die aufgrund eines vor Kurantritt ausgestellten amtsärztlichen Attestes durchgeführt wird (die ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung steht dem amtsärztlichen Attest gleich),
  • behinderungsbedingte Umrüstungskosten für ein Auto,
  • behinderungsbedingte Umbaukosten der Wohnung,
  • behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale (ab dem Jahr 2021):

Bis einschließlich zum Jahr 2020 konnten Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer Behinderung mit 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer bis zu bestimmten Höchstbeträgen berücksichtigt werden. Diese Berücksichtigung erforderte regelmäßig auch einen Nachweis der gefahrenen Kilometer. Auf diesen Nachweis wird ab dem Jahr 2021 verzichtet.

Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale beträgt:

  • 900 Euro: bei Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und dem Merkzeichen „G“ für gehbehindert
  • 4.500 Euro: bei Menschen mit außergewöhnlicher Gebehinderung (Merkzeichen „aG“), Blinden (Merkzeichen „BI“), Taubblinden (Merkzeichen „TBI“, hilflosen Menschen (Merkzeichen „H“) oder Menschen für die der Pflegegrad 4 oder 5 festgestellt wurde.

Folgende Besonderheit ist bei der Berücksichtigung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale zu beachten:

Die behinderungsbedingten Fahrtkosten sind Teil der allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen. Von der Gesamtsumme der außergewöhnlichen Belastungen, wozu auch die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale hinzugerechnet wird, wird bei der Berechnung Ihrer Einkommensteuer noch die Minderung um die zumutbare Belastung vorgenommen.

 

Wer bekommt den Pauschbetrag für Behinderte?



Wer erhält den Pauschbetrag für Hinterbliebene?

Hinterbliebene, etwa Witwen und Waisen, haben in bestimmten Fällen Anspruch auf den Hinterbliebenenpauschbetrag von 370 Euro.

Wichtigste Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige mindestens für einen Monat im jeweiligen Steuerjahr Hinterbliebenenbezüge erhalten hat. Das gilt auch, wenn der Anspruch auf die Bezüge ruht bzw. eine Abfindung mittels Kapitalauszahlung stattgefunden hat.

Die Voraussetzungen für den Hinterbliebenen-Pauschbetrag sind im § 33b Abs. 4 EStG geregelt. Steht der Hinterbliebenen-Pauschbetrag einem Kind zu, kann er auf Antrag auf die Eltern übertragen werden.

Der Hinterbliebenenpauschbetrag wird für folgende Bezugsarten gewährt:

  • Bezug nach dem Bundesversorgungsgesetz, dies betrifft vor allem Opfer des Zweiten Weltkriegs
  • Bezug nach dem Soldatenversorgungsgesetz
  • Bezug nach dem Zivildienstgesetz
  • Bezug nach dem Häftlingshilfegesetz
  • Unterhalt für Angehörige von Kriegsgefangenen
  • Bezug nach dem Gesetz über die Bundespolizei
  • Bezug nach dem Gesetz über den Zivilschutzkorps
  • Bezug nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 GG fallenden Personen
  • Bezug nach dem Gesetz zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland
  • Bezug nach dem Infektionsschutzgesetz, zum Beispiel bei Tod infolge einer empfohlenen Impfung
  • Bezug nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
  • Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, zum Beispiel bei Tod durch Arbeitsunfall
  • Bezüge nach dem Tod eines Beamten aufgrund eines Dienstunfalls
  • Bezüge nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Steht der Hinterbliebenen-Pauschbetrag einem Kind zu, kann er auf Antrag auf die Eltern übertragen werden.

Wer erhält den Pauschbetrag für Hinterbliebene?

Feldhilfen

Liegt der aktuelle Wohnsitz außerhalb Deutschlands?
Liegt der aktuelle Wohnsitz außerhalb Deutschlands?

Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie derzeit einen Wohnsitz im Ausland haben. In diesem Fall müssen Sie Ihre vollständige Auslandsanschrift angeben.

  • Das Finanzamt benötigt Ihre aktuelle Anschrift, um Steuerunterlagen und den Steuerbescheid korrekt zustellen zu können.
  • Falls Sie sowohl in Deutschland als auch im Ausland einen Wohnsitz haben, geben Sie hier bitte den aktuellen Hauptwohnsitz an.
  • Wählen Sie "nein" aus, wenn sich Ihr alleiniger oder Hauptwohnsitz in Deutschland befindet.
Befand sich der Wohnsitz im Jahr 2024 ganz oder teilweise außerhalb Deutschlands?
Befand sich der Wohnsitz im Jahr 2024 ganz oder teilweise außerhalb Deutschlands?

Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie im Jahr 2024 ganz oder teilweise im Ausland lebten.

Kein Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland:
Wenn Sie weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten, können Sie nur auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Dies gilt, wenn mindestens 90 % Ihrer Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder Ihre nicht in Deutschland besteuerten Einkünfte im Jahr 2024 nicht mehr als 11.784 Euro betragen.

Teilweiser Wohnsitzwechsel zwischen Deutschland und dem Ausland:
Wenn Sie 2024 teilweise in Deutschland und teilweise im Ausland gelebt haben, unterlagen Sie nur für die in Deutschland verbrachten Zeiträume der unbeschränkten Steuerpflicht. Einkünfte, die Sie außerhalb dieses Zeitraums im Ausland erzielt haben und die nicht in Deutschland besteuert werden, werden für den sogenannten Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Das bedeutet, sie erhöhen Ihren Steuersatz für die steuerpflichtigen deutschen Einkünfte.

 

Nachname
Vorname
Titel, akademischer Grad
Anrede

Geben Sie hier die persönlichen Daten des Steuerpflichtigen ein. Dazu gehören unter anderem:

  • Vorname
  • Nachname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum

Das Finanzamt akzeptiert bisher nicht die Angabe des dritten Geschlechts (Divers).

Geburtsdatum

Geben Sie hier bitte das Geburtsdatum an.

SteuerGo benötigt diese Angabe für verschiedene Berechnungen, wie z.B. für die Ermittlung des Altersentlastungsbetrages und des zusätzlichen Abzugsbetrages für eine freiwillige Pflegeversicherung.

Sterbedatum (falls verstorben)
Sterbedatum (falls verstorben)

Das Sterbedatum wird in der Einkommensteuererklärung angegeben, wenn die steuerpflichtige Person im laufenden Steuerjahr verstorben ist. Das hat folgende Gründe:

Ende der Steuerpflicht: Die Steuerpflicht der verstorbenen Person endet mit dem Tag des Todes. Im Todesjahr müssen die Einkünfte bis zum Todestag versteuert werden. Daher ist eine genaue Aufschlüsselung der Einkünfte und eine separate Steuerberechnung für das Todesjahr erforderlich.

Die Erben oder ein Nachlassverwalter sind verpflichtet, für die verstorbene Person eine Steuererklärung abzugeben, wenn diese zuvor zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet war. Die Angabe des Sterbedatums ist entscheidend, um die Steuererklärung korrekt fortzusetzen und abzuschließen.

Es ist wichtig zu beachten, dass im Falle eines Todesfalles das Finanzamt in der Regel Nachfragen stellen oder zusätzliche Informationen anfordern wird, um die steuerliche Situation präzise zu klären. Aus diesem Grund ist es ratsam, sämtliche Unterlagen zur Erbschaft bereitzuhalten.

Identifikationsnummer
Identifikationsnummer

Tragen Sie hier die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer ein, die Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt wurde. Als Abkürzung wird oft IdNr oder Steuer-ID verwendet.

In der Regel finden Sie Ihre Identifikationsnummer im letzten Einkommensteuerbescheid, in der Lohnsteuerbescheinigung und auf jedem Anschreiben Ihres Finanzamtes.

Sollten Sie Ihre Steuer-ID nicht finden, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung auch ohne die Steuer-ID bei Ihrem Finanzamt einreichen. Ihre Identifikationsnummer ist dort bekannt.

Hinweis: Sollte Ihnen die Steuer-ID nicht mehr vorliegen, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern. Sie wird Ihnen dann per Post zugesandt.

Anforderung Identifikationsnummer

Ausgeübter Beruf

Geben Sie hier an, welchen Beruf Sie zur Zeit ausüben.

Die Angabe zum ausgeübten Beruf benötigt das Finanzamt als Hinweis auf die geltend gemachten Werbungskosten, wenn Sie z.B. in Ihrem Beruf bestimmte Berufsbekleidung benötigen und die Aufwendungen für die Anschaffung von der Steuer absetzen wollen.

Wurde durch einen Ehevertrag eine Gütergemeinschaft vereinbart?

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Alternativ kann in einem notariellen Ehevertrag auch die Gütertrennung (§ 1414 BGB) oder die
Gütergemeinschaft (§ 1415 BGB) gewählt werden.

Nur wenn Sie in einem notariellen Ehevertrag den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart haben, wählen Sie hier "ja" aus. Im Fall der Zugewinngemeinschaft oder der Gütertrennung wählen Sie "nein".

Hintergrund: Die Wahl des Güterstands betrifft hauptsächlich die Vermögensaufteilung und hat in den meisten Fällen keine direkten Auswirkungen auf die Steuererklärung. In der Regel wird das Einkommen jedes Ehepartners separat betrachtet, es sei denn, beide Partner reichen gemeinsam eine Steuererklärung ein, wie dies bei der Zusammenveranlagung der Fall ist. Es gibt jedoch eine Ausnahme, und das betrifft nur den Güterstand der Gütergemeinschaft: Nur in diesem Fall können Partner, die gemeinsames Vermögen haben, Einkommen erzielen, das für beide gilt.

Die Zugewinngemeinschaft ist der Standardgüterstand. Vermögen, das vor der Ehe erworben wurde, bleibt getrennt. Der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn wird bei Beendigung der Gemeinschaft ausgeglichen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

Die Gütergemeinschaft ist ein vertraglich festgelegter Güterstand, bei dem das Vermögen beider Ehepartner gemeinsam ist, es sei denn, es wird im Vertrag anders geregelt. Zum Beispiel wird ein Gewerbebetrieb im Gesamteigentum als Partnerschaft zwischen den Ehepartnern betrachtet. Dies hat Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung, da der Arbeitslohn des mitarbeitenden Partners als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gilt.

Die Gütertrennung tritt ein, wenn Ehepartner dies in einem Ehevertrag vereinbaren oder wenn ein anderer Güterstand aufgehoben wird. Dabei bleibt Vermögen, das sowohl vor als auch während der Ehe erworben wurde, getrennt. Es ähnelt Zugewinngemeinschaft, jedoch ohne Zugewinnausgleich nach der Ehe.

Eingetragene Lebenspartner können den Güterstand ebenso durch einen Vertrag regeln (§§ 6, 7 LPartG).

Wollen Sie den Behinderten-Pauschbetrag für Partner B beantragen?
Wollen Sie den Behinderten-Pauschbetrag für Partner A beantragen?

Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie Angaben zu einer Behinderung machen und den Pauschbetrag für Behinderte beantragen wollen.

Wurde eine Behinderung bescheinigt, steht Ihnen ein Behindertenpauschbetrag ab einem Behinderungsgrad von 20 % zu.

Sollen die Daten der Ehepartner gemeinsam erfasst werden?

Bei der "Einzelveranlagung für Ehegatten" müssen die Ehepartner jeweils eine eigene Steuererklärung abgeben.

SteuerGo bietet die Möglichkeit, die Daten für die Ehepartner gemeinsam einzutragen; daraus können dann automatisch bei der Abgabe zwei getrennte Steuererklärungen erstellt werden.

Nach der Dateneingabe berechnen wir für Sie die günstigste Veranlagungsart im Bereich Tipps zum Steuern sparen.

Für die meisten Ehepaare ist die Zusammenveranlagung am günstigsten. Denn im Normalfall führt eine Einzelveranlagung zu einer höheren Steuerbelastung, da die Einkommensteuer für jeden Ehepartner nach dem Grundtarif statt nach dem Splittingtarif zu berechnen ist.

In der Praxis wird die Einzelveranlagung häufig auch deshalb gewählt, weil ein Ehepaar im Vorfeld einer Scheidung die Einkünfte und die daraus resultierende Steuerlast voneinander getrennt halten will.

Gerade im Coronajahr 2021 muss die Möglichkeit der Einzelveranlagung für Ehegatten aber genau geprüft werden, insbesondere wenn Kurzarbeitergeld bezogen wurde. Genaues Rechnen ist also angesagt.

Haben Sie laufende Hinterbliebenenbezüge erhalten?

Wählen Sie "ja" aus, wenn Hinterbliebenenbezüge ausgezahlt wurden und der Hinterbliebenen-Pauschbetrag beantragt werden soll.

Ein Hinterbliebenen-Pauschbetrag steht Ihnen zu, wenn laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt wurden. Hinterbliebenenbezüge werden in der Regel im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes, nach Beamtenrecht oder über die gesetzliche Unfallversicherung geleistet.

Zum Nachweis müssen Sie dem Finanzamt folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:

  • Rentenbescheid oder
  • Bescheinigung des Versorgungsträgers
Erstmalige Beantragung/Änderung (Nachweis ist einzureichen)

Wählen Sie "ja", wenn der Hinterbliebenen-Pauschbetrag im Veranlagungszeitraum 2024 erstmalig beantragt werden soll und bisher noch keine Nachweise bei Ihrem Finanzamt eingereicht wurden.

Zum Nachweis müssen Sie dem Finanzamt folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:

  • Rentenbescheid oder
  • Bescheinigung des Versorgungsträgers
Hatte Partner A neben dem aktuellen Wohnsitz 2024 einen weiteren Wohnsitz im Ausland?

Wenn Sie neben der bereits angegebenen aktuellen Wohnanschrift im Jahr 2024 einen oder mehrere weitere Wohnsitze im Ausland unterhalten, können Sie diese auf der Folgeseite erfassen.

Straße und Hausnummer
Straße und Hausnummer

Geben Sie hier die aktuelle Wohnanschrift zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung an.

Anhand dieser Angaben ermittelt SteuerGo unter anderem das zuständige Finanzamt und berechnet die Entfernungskilometer für die Entfernungspauschale zu Ihrem Arbeitsort.

Ausländische Straße und Hausnummer

Geben Sie hier die aktuelle Wohnanschrift im Ausland zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung an.

Hausnummernzusatz

Tragen Sie hier einen eventuell vorhandenen Hausnummernzusatz ein.

Hausnummer

Tragen Sie hier die Hausnummer ein.

Adressergänzung

Tragen Sie hier eine eventuell vorhandene Adressergänzung (z. B. Hinterhaus, Gartenhaus, Remise) ein.

Postleitzahl

Geben Sie hier bitte Ihre Postleitzahl des Wohnortes zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung an.

Aufgrund Ihrer Angaben macht SteuerGo Ihnen u.a. auch einen Vorschlag für die korrekte Wahl des zuständigen Finanzamtes und für die Ermittlung der Entfernungskilometer zu Ihrem Arbeitsort für die Berechnung der Entfernungspauschale.

Wohnort

Geben Sie hier den Namen Ihres Wohnortes zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung an.

Aufgrund Ihrer Angaben macht SteuerGo Ihnen u.a. auch einen Vorschlag für die korrekte Wahl des zuständigen Finanzamtes und für die Ermittlung der Entfernungskilometer zu Ihrem Arbeitsort für die Berechnung der Entfernungspauschale.

Postleitzahl und Wohnort im Ausland

Geben Sie hier Ihre ausländische Postleitzahl zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung an.

Wohnsitzstaat

Wählen Sie hier das Land aus, in dem Sie zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung wohnen.

Sie waren kirchensteuerpflichtiges Mitglied im Jahr 2024 (von-bis)
Partner B war kirchensteuerpflichtiges Mitglied im Jahr 2024 (von-bis)

Haben Sie das ganze Jahr einer Religionsgemeinschaft angehört bzw. waren Sie das ganze Jahr kirchensteuerpflichtig, geben Sie als Datum vom "01.01." bis "31.12." ein.

Sind Sie im Laufe des Jahres 2024 einer Kirche beigetreten oder aus dem Ausland nach Deutschland gezogen, geben Sie als "von"-Datum den Zeitpunkt des Kircheneintritts an. Bei Eintritt oder Zuzug aus dem Ausland berücksichtigt das Finanzamt automatisch, dass die Kirchensteuerpflicht erst mit dem folgenden Monat beginnt.

Im Fall eines Kirchenaustritts im Jahr 2024 geben Sie als "bis"-Datum den Tag des Kirchenaustritts an. Im Todesfall geben Sie das Sterbedatum an.

Aufgrund Ihrer Angaben berücksichtigt das Finanzamt das Ende der Kirchensteuerpflicht. Sie müssen in diesem Fall spätestens mit der Steuererklärung eine Bescheinigung über den erfolgten Kirchenaustritt beifügen.

Religion

Geben Sie hier an, welcher Religionsgemeinschaft Sie im Jahr 2024 angehört haben.

Haben Sie die Religionsgemeinschaft gewechselt, wählen Sie die Religionsgemeinschaft aus, der Sie im Dezember 2024 angehört haben.

Im Fall eines Kirchenaustritts im Jahr 2024 wählen Sie bitte die Religionsgemeinschaft, der Sie zuletzt angehörten, und geben den Zeitraum ein, in dem Sie Mitglied der Religionsgemeinschaft waren. Für die verbleibenden Monate des Jahres fällt dann keine Kirchensteuer an.

Wenn Sie das ganze Jahr über keiner erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft angehörten oder wenn Sie im Steuerjahr 2024 im Ausland lebten und daher nicht kirchensteuerpflichtig waren, wählen Sie "keine Religion / nicht kirchensteuerpflichtig" aus.

Ist Ihre Glaubensgemeinschaft nicht in der Liste, gleichwohl aber zur Erhebung von Kirchensteuer berechtigt, wählen Sie "Sonstige kirchensteuerpflichtige Religionsgemeinschaft" aus und geben zusätzlich die Bezeichnung der Religionsgemeinschaft in dem dann erscheinenden Feld an. SteuerGo berechnet in diesem Fall die Kirchensteuer analog zu den Vorgaben für die großen Glaubensgemeinschaften.

Religionsschlüssel
Der Religionsschlüssel wird abhängig von der ausgewählten Religionszugehörigkeit - durch SteuerGo automatisch ermittelt. Gehört man keiner Religionsgemeinschaft an, wird als Kürzel VD eingetragen. Für die Religionsgemeinschaften gibt es folgende Abkürzungen:

  • Evangelisch EV
  • Römisch-katholisch RK
  • Alt-katholische Kirche AK
  • Evangelisch-reformiert RF
  • Französisch-reformiert FR
  • Freie Religionsgemeinschaft Alzey FA
  • Freireligiöse Landesgemeinde Baden FB
  • Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz FG
  • Freireligiöse Landesgemeinde Mainz FM
  • Freireligiöse Landesgemeinde Offenbach/M. FS
  • Israelitische Religionsgemeinschaft Baden IB
  • Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg IW
  • Israelitische Gemeinden in Bayern IS
  • Israelitische Kultussteuer Land Hessen IL
  • Israelitische Synagogengemeinde Saar IS
  • Israelitische Kultussteuer Frankfurt (Hessen) IS
  • Jüdische Kultusgemeinden Koblenz und Bad Kreuznach IS
  • Jüdische Kultussteuer Nordrhein-Westfalen JD
  • Jüdische Kultussteuer Hamburg JH
Bezeichnung der Religionsgemeinschaft

Tragen Sie hier den Namen Ihrer Religionsgemeinschaft ein, wenn Sie in der Liste "Sonstige kirchensteuerpflichtige Religionsgemeinschaft" ausgewählt haben.

SteuerGo berechnet in diesem Fall die Kirchensteuer analog zu den Vorgaben für die großen Glaubensgemeinschaften.

Wahl der Veranlagung

Sie müssen sich hier noch nicht für die Art der Veranlagung entscheiden.

Wir empfehlen grundsätzlich die Daten von beiden Ehepartnern zu erfassen und die Optimierung der Veranlagung durch SteuerGo zu nutzen.

Während Sie Ihre Daten eingeben, wird SteuerGo die verschiedenen Veranlagungsarten parallel für Sie berechnen. Am Ende der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung erhalten Sie einen Veranlagungscheck: Das Programm gibt Ihnen eine Empfehlung, welche Veranlagungsart für das Jahr 2024 steuerlich die günstigste Variante für Sie ist.