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Wie werden Kryptowährungen steuerlich behandelt?

Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum sind digitale Münzen. Man kann sie kaufen, verkaufen oder damit handeln. Viele Menschen nutzen Kryptowährungen, um Geld zu verdienen. Zum Beispiel durch Kauf und Verkauf oder durch Zinsen und Belohnungen. Auch beim Finanzamt spielt das eine Rolle. Es gibt Regeln, wann man für Kryptowährungen Steuern zahlen muss.

Das Finanzministerium hat im März 2025 neue Regeln dazu veröffentlicht (BMF-Schreiben vom 06.03.2025). Diese gelten bereits für das Steuerjahr 2024.

Wann muss ich Steuern zahlen?

Wenn Sie eine Kryptowährung kaufen und später wieder verkaufen, kann das ein „privates Veräußerungsgeschäft“ sein. Das bedeutet: Wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt, müssen Sie auf den Gewinn Steuern zahlen.

Es gibt aber einen Freibetrag: Wenn Ihr Gewinn im ganzen Jahr unter 1.000 Euro liegt, müssen Sie keine Steuer zahlen.

Auch der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere zählt wie ein Verkauf. Gewinne zählen also auch hier.

Wenn Sie nach einem Jahr verkaufen, ist das steuerfrei. Auch wenn Sie in der Zeit Zinsen oder Belohnungen bekommen haben – die Frist bleibt bei einem Jahr.

Was ist Staking oder Lending?

Man kann seine Kryptowährungen auch „verleihen“ oder „zur Verfügung stellen“, um Zinsen oder Belohnungen zu bekommen. Das nennt man „Staking“ oder „Lending“.

Wenn Sie damit neue Kryptowährungen bekommen, sind das sonstige Einkünfte. Sie müssen den Wert der neuen Münzen in Euro berechnen und in Ihrer Steuererklärung angeben.

Wenn Sie diese später wieder verkaufen, kann das zusätzlich ein „Verkauf“ sein – also wieder steuerpflichtig.

Was ist ein Airdrop?

Bei einem „Airdrop“ bekommen Sie kostenlose Kryptowährungen. Manchmal müssen Sie dafür etwas tun, zum Beispiel Werbung machen oder Daten angeben. Dann ist das eine Gegenleistung, und die Kryptowährungen sind steuerpflichtig.

Wenn Sie einfach so, ohne etwas zu tun, Kryptowährungen bekommen, ist das nicht steuerpflichtig. Aber: Wenn Sie die später verkaufen, kann das wieder steuerpflichtig sein – wie beim normalen Verkauf.

Was passiert bei einer „Hard Fork“?

Manchmal wird eine Kryptowährung „gespalten“ – es entsteht eine neue, zusätzliche Münze. Auch diese neue Münze gehört Ihnen.

Wenn Sie sie verkaufen, müssen Sie den Gewinn wie beim ursprünglichen Kauf versteuern – also ab dem Zeitpunkt, wo Sie die alte Münze gekauft haben.

Was muss ich beim Finanzamt angeben?

Sie müssen alle Gewinne und Einkünfte mit Kryptowährungen in Ihrer Steuererklärung ehrlich und vollständig angeben.

Das Finanzamt braucht Nachweise:

  • Welche Münzen haben Sie gekauft?
  • Wann und für wie viel Geld?
  • Wann haben Sie sie verkauft?
  • Wie viel Gewinn oder Verlust hatten Sie?

Am besten speichern Sie alle Transaktionen – zum Beispiel von der Börse oder Wallet, wo Sie handeln. Es gibt auch Programme, die „Steuerberichte“ machen. Diese helfen dabei, alles ordentlich aufzuschreiben.

Wichtig: Wenn Sie auf ausländischen Börsen handeln oder dezentral (z. B. per App ohne Anmeldung), haben Sie besondere Mitwirkungspflichten. Sie müssen dann besonders gut dokumentieren.

Noch ein Hinweis:

Es gibt auch besondere Kryptowährungen wie „Utility Token“ (für bestimmte Zugänge) oder „Security Token“ (mit Zins oder Rückzahlung). Diese können unter andere Steuerregeln fallen – zum Beispiel Kapitalerträge. Dafür kommt es auf den Einzelfall an.

Tipp: Führen Sie eine Liste oder nutzen Sie ein Steuer-Tool. Schreiben Sie auf, wann Sie was gekauft oder verkauft haben. So vermeiden Sie Ärger mit dem Finanzamt und behalten den Überblick.

Hinweis: Diese Regeln gelten für das Steuerjahr 2024. Grundlage ist das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 6. März 2025. Frühere Regeln wurden damit ersetzt.

Wie werden Kryptowährungen steuerlich behandelt?

Feldhilfen

Bezeichnung der veräußerten Währung bzw. Token

Geben Sie hier eine Bezeichnung für die virtuelle Währung oder den Token an, die Sie veräußert haben. Zu den wichtigsten virtuellen Währungen zählen u. a.:

  • Bitcoin (BTC)
  • Ethereum (ETH)
  • Binance Coin (BNB)
  • Cardano (ADA)
  • Solana (SOL)
  • Ripple (XRP)
  • Polkadot (DOT)
  • Dogecoin (DOGE)
  • Litecoin (LTC)
  • Chainlink (LINK)
  • Stellar (XLM)
  • Bitcoin Cash (BCH)
  • Tezos (XTZ)
  • EOS (EOS)
  • Monero (XMR)

Kryptowährungen können Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG sein. Das bedeutet für Vorgänge, die sich im Privatvermögen abspielen: Veräußerungsgewinne, die beim Tausch oder Rücktausch von Bitcoins usw. in Euro oder eine andere Kryptowährung entstehen, gelten als steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft, wenn Anschaffung und Umtausch innerhalb eines Jahres erfolgen. Ein Gewinn bleibt (nur) steuerfrei, wenn er unterhalb der Freigrenze von 1.000 Euro bleibt.

Bei Privatpersonen ist der Verkauf von erworbenen Bitcoin etc. nach einem Jahr steuerfrei. Die Frist verlängert sich auch dann nicht auf zehn Jahre, wenn etwa Bitcoins zuvor für Lending genutzt wurden oder die Steuerpflichtigen beispielsweise Ether einem anderen für dessen Blockerstellung als Stake zur Verfügung gestellt haben.

Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben veröffentlicht, das die ertragsteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token umfassend regelt (BMF-Schreiben vom 06.03.2025).