Feldhilfe:
(2019)
Soll <%0100301%> als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.
Wählen Sie bitte "ja" aus, wenn Sie als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden wollen.
Haben Sie im Inland keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt, werden Sie auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, wenn Ihre Einkünfte zu mindestens 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte im Jahr 2018 nicht mehr als 9.000 Euro betragen; dieser Betrag wird je nach Ländergruppe wie folgt gekürzt:
- bei Ländern der Ländergruppe 2 um ein Viertel auf 6.750 Euro
- bei Ländern der Ländergruppe 3 um die Hälfte auf 4.500 Euro
- bei Ländern der Ländergruppe 4 um drei Viertel auf 2.250 Euro.
Die Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen, sind durch eine Bescheinigung der zuständigen Steuerbehörde Ihres Heimatlandes nachzuweisen. Sind Sie Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder der EWR-Staaten Liechtenstein, Norwegen oder Island und in einem dieser Staaten ansässig, verwenden Sie dazu den Vordruck "Bescheinigung EU / EWR", im Übrigen den Vordruck "Bescheinigung außerhalb EU / EWR ".