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Feldhilfe: (2017) lt. Nr. 8c und 8d der Leistungsmitteilung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): lt. Nr. 8c und 8d der Leistungsmitteilung

Geben Sie hier die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 8c und 8d der Leistungsmitteilung bescheinigt hat. (Zeile 46 der Anlage R)

Leistungen aus Lebensversicherungen (8c) und aus Altersvorsorgeverträgen (8d) sind voll zu versteuern.