Feldhilfe:
(2017)
lt. Nr. 8c und 8d der Leistungsmitteilung
Geben Sie hier die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 8c und 8d der Leistungsmitteilung bescheinigt hat. (Zeile 46 der Anlage R)
Leistungen aus Lebensversicherungen (8c) und aus Altersvorsorgeverträgen (8d) sind voll zu versteuern.