Feldhilfe:
lt. Nr. 9c und 9d der Leistungsmitteilung
Geben Sie hier die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 9c und 9d der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.
Leistungen aus Lebensversicherungen (9c) und aus Altersvorsorgeverträgen (9d) sind voll zu versteuern.