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Feldhilfe: (2017) Die Gewinnermittlung erfolgt nach

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Die Gewinnermittlung erfolgt nach

Wählen Sie hier aus, wie die Gewinnermittlung für Ihre selbständige Tätigkeit erfolgt:

  • Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 Absatz 3 EStG): Bei der Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) wird der Gewinn durch eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ermittelt. Diese Art der Gewinnermittlung eignet sich für kleinere Unternehmen.
  • Bilanz (§ 4 Abs. 1 oder 5 EStG): Die Bilanzierung ist wesentlich aufwendiger, da eine Inventur durchgeführt werden muss und am Jahresende eine Bilanz (Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Schulden) sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt werden müssen.

Für jede selbständige Tätigkeit ist eine Bilanz oder eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln.

Die bisher geltende Regelung für Kleinunternehmer, nach der Unternehmen mit Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro ihren Gewinn formlos ermitteln dürfen, entfällt ab 2017.