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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Die Gewinnermittlung erfolgt nach

Wählen Sie hier aus, wie die Gewinnermittlung für Ihre selbständige Tätigkeit erfolgt:

  • Einnahmeüberschussrechnung (EÜR, § 4 Abs. 3 EStG): Der Gewinn wird durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ermittelt. Diese Methode eignet sich für kleinere Unternehmen.
  • Bilanzierung (§ 4 Abs. 1 oder 5 EStG): Erfordert eine Inventur und die Erstellung einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresende.

Für jede selbständige Tätigkeit ist die Bilanz oder EÜR elektronisch zu übermitteln.

Ausnahme: Arbeitnehmer und Senioren, die nicht zur elektronischen Abgabe verpflichtet sind und für ehrenamtliche Tätigkeiten Aufwandsentschädigungen bis zur Ehrenamtspauschale (840 Euro) oder Übungsleiterpauschale (3.000 Euro) erhalten, können Papierformulare nutzen.