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SteuerGo FAQs

 


 

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Beitragspflichtige Einnahmen

Wie hoch ist der Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester?

Wer jährlich einen Mindestbeitrag von 4 Prozent des Vorjahreseinkommens in seinen Riester-Vertrag einzahlt, bekommt die vollen Zulagen. Jeder Riester-Sparer erhält die so genannte Grundzulage, das sind 154 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine pauschale Kinderzulage gezahlt. Diese beträgt 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für Kinder, die ab dem 1.1.2008 geboren sind. Sofern nichts anderes vereinbart ist, fließt die Kinderzulage auf das Konto der Mutter. Die Eheleute können aber beantragen, dass die Kinderzulage dem Vater zugeordnet werden soll. Ein solcher Übertragungsantrag bleibt so lange gültig, bis er widerrufen wird. Übrigens: Der Antrag ist für jedes einzelne Kind möglich, sodass beispielsweise ein Kind dem Vater und ein Kind der Mutter zugeordnet werden kann.

Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern (2002 und 2009 geboren) erhält insgesamt Riester-Zulagen von 793 Euro im Jahr.

Wer den jeweiligen Mindestbeitrag in den Riester-Vertrag nicht leistet, erhält die Zulagen nur anteilig. Von Ihrem errechneten Mindesteigenbeitrag (vier Prozent des Vorjahreseinkommens) können Sie jedoch die Zulagen gleich abziehen. Der Rest ist Ihr eigentlicher Mindest-Sparbetrag, den Sie leisten müssen, um die vollen Zulagen zu erhalten.

Seit 2008 können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. So lohnen sich die Steuervorteile besonders für gut verdienende Sparer. Den Sonderausgabenabzug müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr geltend machen, in dem Sie die Beiträge in den Riester-Vertrag eingezahlt haben. Begünstigt sind nicht Ihre Eigenbeiträge, sondern auch die Riester-Zulagen. Maßgebend hierfür ist immer Ihr Zulagenanspruch, nicht die tatsächlich überwiesene Zulage. Auch wenn Sie gar keine Zulage beantragen, ist der Zulagenanspruch als Sonderausgaben absetzbar und wird im Rahmen der Günstigerprüfung der Einkommensteuer hinzugerechnet. Es ist also nicht ratsam, auf die Altersvorsorgezulage zu verzichten und stattdessen den Steuervorteil zur eigenen Verfügung mitzunehmen.

(2016): Wie hoch ist der Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester?

Feldhilfen

Beitragspflichtige Einnahmen

Die aus der Tätigkeit erzielten beitragspflichtigen Einnahmen aus 2015 können Sie z. B. aus Ihrer Durchschrift der Meldung zur Sozialversicherung nach der DEÜV unter "Arbeitsentgelte" entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.

Die beitragspflichtigen Einnahmen entsprechen bei Arbeitnehmern in der Regel dem Bruttoarbeitslohn bzw. Bruttogehalt.

Erfassen Sie Ihre Einnahmen bis höchstens zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung des Jahres (im Vorjahr 2015: 74.400 Euro in West und 64.800 Euro in Ost).

Die 2015 erzielten Arbeitsentgelte geringfügig Beschäftigter (Minijob) können Sie z. B. aus der Durchschrift der Jahresmeldung für die Minijob-Zentrale entnehmen.

Inländische Besoldung Amtsbezüge

Die Höhe der inländischen Besoldung und der Amtsbezüge ergibt sich aus den Ihnen vorliegenden Mitteilungen für 2015.

Gehören Sie zum Kreis der beurlaubten Beamten, geben Sie hier die während der Beurlaubungszeit bezogenen Einnahmen an (z. B. das Arbeitsentgelt aus einer rentenversicherungsfreien Beschäftigung). Auch Einnahmen vergleichbarer Personengruppen, die beitragspflichtig wären, wenn die Versicherungsfreiheit in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nicht bestehen würde, sind hier einzutragen (z. B. bei Geistlichen, Kirchenbeamten, Lehrern / Erziehern an nicht öffentlichen Schulen).

Entgeltersatzleistungen oder Arbeitslosengeld II

Haben Sie im Jahr 2015 Entgeltersatzleistungen (ohne Elterngeld) bezogen, geben Sie hier die Beträge aus der Bescheinigung der auszahlenden Stelle ein.

Ist das rentenversicherungspflichtige Entgelt höher als die tatsächlich erzielte Entgeltersatzleistung, ist die tatsächlich erzielte Entgeltersatzleistung einzutragen.

Tatsächliches Entgelt

Geben Sie das tatsächliche Entgelt für das Jahr 2015 an. Sie können diesen Beitrag z.B. einer Bescheinigung Ihres Arbeitgebers entnehmen.

Ist das rentenversicherungspflichtige Entgelt höher als das tatsächlich erzielte Entgelt, wird dieses bei der Berechnung des Zulagenspruchs berücksichtigt.

Ein tatsächliches Entgelt kann normalerweise nur vorliegen bei Personen,

  • die in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis stehen,
  • die als behinderte Menschen in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt werden,
  • die neben ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden,
  • die für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen,
  • die für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitation ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind,
  • die Vorruhestandsgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Unterhaltsgeld, Überbrückungsgeld, Verletztengeld oder Versorgungskrankengeld beziehen oder
  • die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden in der Woche in seiner häuslichen Umgebung pflegen.

Bei Altersteilzeitarbeit ist das aufgrund der abgesenkten Arbeitszeit erzielte Arbeitsentgelt - ohne Aufstockungs- und Unterschiedsbetrag - maßgebend. Das 2015 tatsächlich erzielte Entgelt können Sie z. B. einer Bescheinigung des Arbeitgebers entnehmen.

Rente wegen Erwerbsminderung/- unfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Höhe des Jahres(brutto)rentenbetrages, der in der Regel nicht mit dem ausgezahlten Betrag identisch ist, können Sie Ihrer Renten(anpassungs)mitteilung entnehmen.

Bei Auszahlung der Rente einbehaltene eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht vom Rentenbetrag abzuziehen. Zuschüsse eines Trägers der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung zu Ihren Aufwendungen zur Krankenversicherung sind nicht dem Rentenbetrag hinzuzurechnen.

Versorgungsbezüge wegen Dienstunfähigkeit

Die Höhe der Versorgungsbezüge wegen Dienstunfähigkeit ergibt sich aus einer Mitteilung der Besoldungsstelle für 2015.

Einkünfte aus Land-/Forstwirtschaft

Eintragungen sind nur vorzunehmen, wenn im Jahr 2016 die Pflichtmitgliedschaft nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte bestand.

Maßgebend sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, wie sie sich aus dem Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Vorjahr ergeben.

Einnahmen mit ausländischer Rentenversicherungpflicht Renten aus einer ausländischen Rentenversicherung

Bei Pflichtversicherten in einer ausländischen Rentenversicherung sind die ausländischen beitragspflichtigen Einnahmen des Jahres 2015 einzutragen.

Bezieher einer ausländischen Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente tragen die Höhe Ihrer Bruttorente ein. Wurden im Jahr 2015 sowohl Einnahmen aus einer Beschäftigung, die einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterlag, als auch eine ausländische Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen, geben Sie die Summe der Einnahmen an.

Rente wegen voller Erwerbsminderung aus einer landwirtschaftlichen Alterskasse

Geben Sie den Jahresbruttobetrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit aus der Alterssicherung für Landwirte für das Jahr 2015 an.

Den Jahresbruttobetrag der Rente für das Jahr 2015 entnehmen Sie Ihrem Rentenbescheid.