Feldhilfe:
(2016)
Einnahmen mit ausländischer Rentenversicherungpflicht Renten aus einer ausländischen Rentenversicherung
Bei Pflichtversicherten in einer ausländischen Rentenversicherung sind die ausländischen beitragspflichtigen Einnahmen des Jahres 2015 einzutragen.
Bezieher einer ausländischen Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente tragen die Höhe Ihrer Bruttorente ein. Wurden im Jahr 2015 sowohl Einnahmen aus einer Beschäftigung, die einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterlag, als auch eine ausländische Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen, geben Sie die Summe der Einnahmen an.