Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


 

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Wagniskapitalgesellschaft



Was sind Einnahmen aus Wagniskapitalgesellschaften?

Wagniskapitalgesellschaften (Venture Capital Fonds bzw. Private Equity Fonds) spielen in der außerbörslichen Unternehmensfinanzierung eine zunehmende Rolle. Die Gesellschafter, die lediglich Geld einbringen, erhalten einen entsprechenden Gewinnanteil. Darüber hinaus wird vereinbart, dass das Einbringen der immateriellen Leistungen durch die Fonds-Initiatoren, zum Beispiel des Know-how, zu einem überproportionalen Gewinnanteil (Carried Interest) führt.

Dieser erhöhte Gewinnanteil (Carried Interest) der Gesellschafter sog. Wagniskapitalfonds ist eine besondere erfolgsabhängige Tätigkeitsvergütung und wird den Einkünften aus selbständiger Arbeit zugeordnet.

  • Bei Neugründung der Gesellschaft ab dem 1.1.2009 unterliegt der Carried Interest dem Teileinkünfteverfahren und ist deshalb nur zu 60 % steuerpflichtig. Folglich sind damit zusammenhängende Aufwendungen zu 60 % abzugsfähig.
  • Bei Gründung der Gesellschaft vor 2009 gilt weiterhin das Halbeinkünfteverfahren mit der Folge, dass der Gewinn zu 50 % steuerpflichtig ist und die Aufwendungen zu 50 % absetzbar sind.

(2016): Was sind Einnahmen aus Wagniskapitalgesellschaften?



Kann ich Werbungskosten aus Kapitalvermögen geltend machen?

Mit dem Abzug der Abgeltungsteuer ist die Steuerschuld für Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten. Das bedeutet, dass auch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einnahmeerzielung nicht mehr gegen Nachweis als Werbungskosten berücksichtigt werden. Sie sind mit dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro bei Alleinstehenden und 1.602 Euro bei Verheirateten abgegolten.

Die tatsächlichen Werbungskosten auch bei der Günstigerprüfung nicht absetzbar. Wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt, können Sie in der Steuererklärung in der "Anlage KAP" die Versteuerung Ihrer Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz beantragen und damit den Abzug der Abgeltungsteuer von 25 % zu Ihren Gunsten korrigieren (sog. Günstigerprüfung). Aber auch bei dieser "Wahlveranlagung zum individuellen Steuersatz" ist es nicht möglich, Werbungskosten gegen Nachweis geltend zu machen (BFH-Urteil vom 28.1.2015, VIII R 13/13). Steuertipp:_ Gegen die Entscheidung des BFH bestehen verfassungsrechtliche Bedenken: Wenn nämlich die Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, müssten die Aufwendungen in vollem Umfang absetzbar sein. Daher wurde Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht (Aktenzeichen: 2 BvR 878/15). Betroffenen sei empfohlen, bei beantragter Günstigerprüfung Werbungskosten geltend zu machen und wegen Ablehnung Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Das Finanzamt gewährt Ruhenlassen des Verfahrens (gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO).

Aber es gibt doch eine Ausnahme bei der "Pflichtveranlagung zum individuellen Steuersatz": In manchen Fällen ist nämlich die Einkommensteuer auf Kapitalerträge nicht mit dem Kapitalertragsteuerabzug abgegolten. Vielmehr müssen die Kapitalerträge zwingend in der Steuererklärung angegeben und mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer wird dann auf die Steuerschuld angerechnet. In diesem Fall gelten die normalen Steuerregeln zum Werbungskostenabzug. Das bedeutet, dass Werbungskosten in nachgewiesener Höhe abziehbar sind, z. B. Schuldzinsen. Für diese Erträge wird ein Sparerpauschbetrag nicht gewährt (§ 32d Abs. 2 EStG).

Eine Pflichtveranlagung zum individuellen Steuersatz kommt in Betracht für

  • Kapitalerträge, die zu anderen Einkunftsarten gehören, z.B. zu den Vermietungseinkünften oder den betrieblichen Einkünften,
  • Kapitalerträge aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft bei einer Beteiligung von mehr als 1 %,
  • Kapitalerträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen,
  • Zinsen aus sog. Back-to-back-Finanzierungen,
  • Zinsen einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft an ihre Anteilseigner,
  • Zinsen aus Privatdarlehen zwischen nahe stehenden Personen (z.B. Eheleuten), wenn der Darlehensnehmer das Darlehen zur Einkunftserzielung verwendet und die Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzt. Dann werden die Zinseinnahmen beim Darlehensgeber nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 %, sondern wie die anderen Einkünfte mit dem persönlichen Steuersatz belastet (§ 32d Abs. 2 Nr. 1a EStG).

(2016): Kann ich Werbungskosten aus Kapitalvermögen geltend machen?