Feldhilfe:
Wollen Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für <%0500107%> erfassen?
Wählen Sie "ja", wenn Sie im Jahr 2024 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung getragen haben.
Beiträge zur Basisabsicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) können als Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden, wenn Sie diese gezahlt haben.
Voraussetzungen:
- Kein Doppelanspruch: Wenn Sie Beiträge abziehen, kann das Kind diese nicht auch abziehen. Sollte das Kind eine eigene Steuererklärung abgeben, muss es die Beiträge dort als "0" angeben.
- Identifikationsnummer: Geben Sie die (inländische) Identifikationsnummer des Kindes an, um den Abzug der Basisversicherungsbeiträge zu ermöglichen.
- Ausländische Versicherungen: Beiträge an ausländische Kranken- oder Pflegeversicherungen müssen ebenfalls angegeben und nachgewiesen werden.
Beispiel: Wenn Sie 1.500 Euro für das Kind zu Basiskrankenversicherung und weitere 500 Euro für zusätzliche Absicherung gezahlt haben, können Sie diese Beträge entsprechend abziehen.