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Feldhilfe: 2024 geleistete Spenden an Empfänger im EU- / EWR-Ausland

Geben Sie die Höhe der geleisteten Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung im EU- / EWR-Ausland an, die Sie im Jahr 2024 geleistet haben.

Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung sind bis zu einem Betrag von 1 Mio. Euro als Sonderausgabenabzug abzugsfähig (vgl. § 10 b Abs. 1a EStG). Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine bestehende oder eine neu gegründete Stiftung handelt.

Wann genau eine Stiftung gemeinnützig ist, hat der Staat gesetzlich festgelegt. Nur wenn das Finanzamt eine Stiftung als gemeinnützig anerkennt, wird sie steuerlich begünstigt.